Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes soll bis zum Jahr 2002, also rechtzeitig vor den nächsten Betriebsratswahlen, in Kraft treten.
Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
Seit seiner Einführung vor fast 30 Jahren ist in der Substanz des Betriebsverfassungsgesetzes wenig geändert worden. Kleinbetriebe waren bei der Mitbestimmung ausgenommen. Bundesarbeitsminister Walter Riester will dies jetzt ändern: Auch kleine Handwerksbetriebe sollen künftig der Mitbestimmung unterliegen.