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Reformen fürs neue Jahr

Reformen fürs neue Jahr

Zahlreiche Gesetze hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2001 verabschiedet. Von einigen profitiert auch das Handwerk, etwa von der Weiterentwicklung der Unternehmenssteuer und von der Neuregelung des Meister-Bafögs.

Personengesellschaften werden demnach künftig steuerlich besser gestellt. Nach dem gebilligten Gesetz zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuer können Mittelständler Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften bis zu 500.000 Euro steuerfrei investieren. Vorraussetzung ist, dass das Geld innerhalb von vier Jahren in Gebäude beziehungsweise innerhalb von zwei Jahren in Maschinen oder Kapitalbeteiligungen wieder angelegt wird.

Auch soll der Generationswechsel künftig vereinfacht werden. So können in Personengesellschaften Vermögensteile ohne Besteuerung der stillen Reserven übertragen werden, sofern die Vermögensanteile drei Jahre lang weder veräußert noch entnommen werden. Andernfalls werden die stillen Reserven rückwirkend besteuert.

Berufliche Bildung wird ab dem nächsten Jahr genauso gefördert wie die Hochschulbildung. Die Fördersätze für fortbildungswillige Handwerker werden denen der Studierenden angeglichen. Die familienabhängigen Fördersätze liegen beim Meister-Bafög zum Teil sogar höher als bei Hochschulabsolventen.

Die Rücklagen der Rentenkassen werden abgeschmolzen. Dieser "Notgroschen", die so genannte Schwankungsreserve, wird auf 80 Prozent einer Monatsausgabe gesenkt. Der Beitrag zur Rentenversicherung soll damit in 2002 bei 19,1 Prozent gehalten werden.

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