Trotz vieler Warnungen fallen immer wieder Kapitalanleger auf dubiose Geschäftemacher rein. Wer den Betrug rechtzeitig entdeckt, hat Chancen, noch etwas von seinem Geld zu retten.
Solange der Vertragspartner des Anlegers, also der Initiator oder der Vermittler, noch greifbar ist, sollte sich der Anleger zunächst an einen anerkannten Sachverständigen für Kapitalanlagen wenden. Dieser Experte prüft die kompletten Unterlagen vom Angebot bis zum Vertrag. Stellen sich dabei Täuschungen, Unterlassungen oder falsche Berechnungen heraus, untersucht er, ob der Vertrag angefochten und rückgängig gemacht werden kann. Dafür muß ein kompetenter Fachanwalt eingeschaltet werden. Die Gerichte entscheiden in der Regel meistens verbraucherfreundlich, das heißt für den betrogenen Anleger. Das setzt voraus, daß bei den dubiosen Vertragspartner noch Geld zu holen ist.
Ist dieses nicht der Fall, hat der Anbieter Vergleich oder Konkurs angemeldet, bleibt dem Anleger nur der Weg zum Konkursgericht. Sobald der Konkurs bekannt ist, sollte der betrogenen Kapitalanleger seine Forderungen (alle Unterlagen beifügen) beim Konkursrichter geltend machen.
Wer vorbeugen will: Die Stiftung Warentest informiert über den Grauen Kapitalmarkt und warnt mit der Zeitschrift "Finanztest" vor dubiosen Angebote. Allein seit Januar dieses Jahres fanden sich dort mehr als 50 Warnungen vor Unternehmen, die mit zweifelhaften Angeboten den Kapitalanleger betrügen.