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Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung

Beschluss der Bundesregierung

Rentenversicherung: 2018 sinkt der Beitragssatz

Lohnnebenkosten sind für Arbeitgeber ein großes Thema. Betriebe können im kommenden Jahr mit einer Entlastung bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung rechnen.

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Vom 1. Januar 2018 an sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6 Prozent. Das hat der Bundesrat beschlossen und damit die Entscheidung des Bundeskabinetts bestätigt.

Grund für die Absenkung des Beitragssatzes ist laut Bundesregierung die hohe Nachhaltigkeitsrücklage von geschätzten 32,9 Milliarden Euro zum Jahresende. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge müsse der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Nach Angaben des Kabinetts liegt sie derzeit bei 1,59 Monatsausgaben.

Von der Senkung des Beitragssatzes werden im kommenden Jahr sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren. Was das unterm Strich bedeutet, hat die Bundesregierung schon errechnet: Demnach dürften die Arbeitskosten für die Wirtschaft im kommenden Jahr um 600 Millionen Euro sinken. Arbeitnehmer würden um die gleiche Summe entlastet. Grund dafür ist die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Schließlich tragen Arbeitgeber und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitragssatzes.

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