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Richter verurteilt, Unternehmer entlastet

Das Urteil im Erpressungsfall um den Emder Unternehmer Danny Götze ist gefallen.

Nach langen Verhandlungen und mehreren Prozesstagen steht das Urteil fest: Der ehemalige Richter am Oldenburger Oberlandesgericht wurde wegen versuchter Erpressung für ein Jahr auf Bewährung verurteilt. Medienberichten zufolge sah es das Gericht als erwiesen an, dass Hans-Uwe P. vom Unternehmer Danny Götze für die Einstellung eines Verfahrens 5000 Euro verlangte.

Ich bin absolut zufrieden, kommentiert Götze den Schuldspruch. Der Unternehmer hat Recht zur Freude: Denn der Verdacht auf Urkundenfälschung gegen ihn hat sich nicht bestätigt. Ich wurde freigesprochen. Dieses Verfahren hätten wir uns sparen können, sagt er selbstbewusst.

Rückblende. Ende September 2007 wird bekannt, dass P. den Unternehmer erpresst haben soll. Kontakt zu dem Metallbauer soll ein Unternehmensberater aufgenommen haben, der mit dem Richter befreundet war. Den Fall des Handwerksmeisters bearbeitete Sabine P., die Frau des Angeklagten. In ihrem Haus habe der Richter Einblick in die Akten bekommen.

Die Ermittlungen belasteten das Juristenehepaar und den Unternehmensberater. Auch gegen Götze wurde weiter ermittelt. Mitte Januar 2009 dann der Prozessauftakt. Durch die Brisanz des Falls hatte eine andere Strafkammer des Landgerichtes Oldenburg zunächst die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Erst auf Druck der Staatsanwaltschaft Osnabrück ordnete das Gericht den öffentlichen Prozess gegen den eigenen, zu dem Zeitpunkt bereits suspendierten Richter P. an. Ihm wurde Betrug und Erpressung vorgeworfen, seine Frau soll ihn unterstützt haben. Der Vorwurf gegen Sabine P. ließ sich jedoch nicht erhärten. Das Verfahren wurde eingestellt. Bestraft wurde sie dennoch: Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses muss die Juristin 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Um seine Strafe möglicherweise abzumildern, hatte Hans-Uwe P. schon vor Beginn des Prozesses mit Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Strafkammer einen Gesprächstermin. Dort legte er ein Schuldeingeständnis ab. Berichten zufolge bedauerte er sein fehlerhaftes Verhalten zutiefst. Doch der Deal ging nicht auf: Aus Sicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft sei das Geständnis weder umfassend noch glaubwürdig gewesen.

Der Fall kratzt am Image der Juristen: Das Vertrauen der Bevölkerung in die Seriosität der Justiz hat durch ihr Tun Schaden genommen, sagte der verhandelnde Richter Michael Nowak bei der Urteilsbegründung. Auch das Image des Unternehmers Götze hat seinen Angaben zufolge stark gelitten. Zudem habe er seit Beginn des Erpressungsfalls zahlreiche Aufträge verloren.

Als abschreckendes Beispiel bezeichnet der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostfriesland das Verfahren. Der Unternehmer hat Rückgrat gezeigt und Geduld bewiesen. Vielleicht kann er damit verhindern, dass anderen Handwerkern Ähnliches widerfährt, sagt Peter-Ulrich Kromminga.

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