Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) und
die Bauverbände halten einen angemessenen Mindestlohn auch nach der
EU-Osterweiterung für unverzichtbar. Es wäre leichtfertig, den
Mindestlohn am Bau, der in den neuen Ländern umstritten ist, als
Auslaufmodell abzutun, erklärte Riester nach einem
Gespräch mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes in Berlin.
Es bestehe Übereinstimmung, dass der Mindestlohn gerade nach der
EU-Osterweiterung notwendig sein werde, um für einen fairen
Wettbewerb im vergrößerten Europa zu sorgen. Denn nach Ablauf der
Übergangsfristen für Unternehmen aus diesen Ländern werde das
Arbeitsgenehmigungsrecht nicht mehr als Steuerungsrecht zur Verfügung
stehen. Bislang ist der Zugang von osteuropäischen Unternehmen und
Arbeitnehmern beschränkt.
Ein Mindestlohn würde auch nach dem Ende der Übergangsfristen nach
einem EU-Beitritt eine Billiglohnkonkurrenz der osteuropäischen
Unternehmen in Deutschland verhindern. Riester hatte im vergangenen
Sommer den neu abgeschlossenen Mindestlohn im Baugewerbe für
allgemein verbindlich erklärt und damit auf nicht tarifgebundene
Betriebe ausgeweitet. Der Baugewerbeverband Mecklenburg-Vorpommern
war mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen in Karlsruhe gescheitert.
Der Mindeststundenlohn beträgt im Westen 18,87 DM und im Osten 16,60 DM.