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Riester und Bauwirtschaft für Mindestlöhne

Riester und Bauwirtschaft für Mindestlöhne

Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) und die Bauverbände halten einen angemessenen Mindestlohn auch nach der EU-Osterweiterung für unverzichtbar. Es wäre leichtfertig, den in den neuen Ländern umstrittenen Mindestlohn am Bau als Auslaufmodell abzutun, erklärte Riester. Mindestlöhne seien nach der EU-Erweiterung nötig, um für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.

Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) und

die Bauverbände halten einen angemessenen Mindestlohn auch nach der

EU-Osterweiterung für unverzichtbar. Es wäre leichtfertig, den

Mindestlohn am Bau, der in den neuen Ländern umstritten ist, als

Auslaufmodell abzutun, erklärte Riester nach einem

Gespräch mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes in Berlin.

Es bestehe Übereinstimmung, dass der Mindestlohn gerade nach der

EU-Osterweiterung notwendig sein werde, um für einen fairen

Wettbewerb im vergrößerten Europa zu sorgen. Denn nach Ablauf der

Übergangsfristen für Unternehmen aus diesen Ländern werde das

Arbeitsgenehmigungsrecht nicht mehr als Steuerungsrecht zur Verfügung

stehen. Bislang ist der Zugang von osteuropäischen Unternehmen und

Arbeitnehmern beschränkt.

Ein Mindestlohn würde auch nach dem Ende der Übergangsfristen nach

einem EU-Beitritt eine Billiglohnkonkurrenz der osteuropäischen

Unternehmen in Deutschland verhindern. Riester hatte im vergangenen

Sommer den neu abgeschlossenen Mindestlohn im Baugewerbe für

allgemein verbindlich erklärt und damit auf nicht tarifgebundene

Betriebe ausgeweitet. Der Baugewerbeverband Mecklenburg-Vorpommern

war mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen in Karlsruhe gescheitert.

Der Mindeststundenlohn beträgt im Westen 18,87 DM und im Osten 16,60 DM.

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