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Krisenmanagement

Risikovorsorge durch Versicherungen

Versicherungsschutz gehört zur Risikovorsorge. Zwar sollte für jedes Unternehmen maßgeschneidert sein - von der Auswahl der benötigten Versicherungen bis hin zu deren genauen Inhalten. Dennoch gibt es einige grundlegende Anhaltspunkte, die ein Unternehmer unbedingt beachten sollte.

Kosten begrenzen - Prioritäten setzen

Das Angebot an Versicherungen ist enorm und Unternehmer, die sich gegen alle erdenklichen Risiken versichern wollen, können leicht an finanzielle Grenzen stoßen.

Unternehmer sollten daher eine Rangordnung der Risiken aufstellen, empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

Was muss versichert werden?

Was soll versichert werden?

Was kann versichert werden?

Vor allem gegen die großen Risiken müsse ein Betrieb sich versichern. Dazu zu zählen

Haftpflichtschäden,

Feuer,

Betriebsunterbrechung,

Elementarrisiken,

Forderungsausfälle.

Doch nicht alles müsse sofort versichert werden. Kleine Risiken kann ein Betrieb hingegen zur Not aus der eigenen Tasche bezahlen. Als Beispiel nennt der GDV die Glasversicherung: Selbst wenn alle Fenster gleichzeitig zu Bruch gehen, werde das nicht gleich den Ruin eines Betriebes bedeuten.

Sparen können Unternehmer auch durch die Höhe der Selbstbeteiligung, für die Versicherer Rabatte einräumen, rät der Bundesverband der Versicherungsberater.

Großrisiken im Überblick

Haftpflicht

Die wichtigste Versicherung ist die Betriebshaftpflicht.

Die Betriebshaftpflicht sollte nach Angaben des GDV die folgenden Risiken mit absichern:

Betriebsstättenrisiko: Dazu zählt auch der Ausrutscher eines Passanten auf dem Glatteis vor der Firmentür.

Produktrisiken: Haftung für Schäden, die in Folge mangelhafter Waren oder Arbeitsleistungen entstehen.

Umweltrisiken: Haftung für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen entstehen. Dazu gehört zum Beispiel auch ein Feuer, das vom Betrieb auf fremde Gebäude übergreift.

Auch hier gilt, was grundsätzlich bei allen Versicherungen zu beachten ist: Die Versicherung zahlt nur bei wahrheitsgemäßen Angaben. Bei der Betriebshaftpflicht gehört dazu die Beschreibung der Unternehmenstätigkeit. Wer wirklich nur in seinem Gewerk arbeitet, hat es leicht. Doch schon jede noch so kleine branchenfremde Nebentätigkeit sollte angegeben werden. Im Zweifelsfall empfehle sich daher eine ausführliche Beschreibung. Ein regelmäßiger Policen-Check empfiehlt sich zudem für Unternehmen, die ihre Tätigkeiten im Laufe mehrerer Jahre ändern.

Feuer

Bei der Feuerversicherung kommt es darauf an, den Versicherungswert nicht zu knapp zu bemessen:

Der Wert von Gebäuden sollte eventuell durch einen Gutachter ermittelt werden.

Müssen Maschinen und Anlagen nach einem Feuer neu gekauft werden, so zahlt die Versicherung den vollen Betrag nur, wenn die Anlagen auch zum Neuwert versichert wurden.

Eine so genannte Pauschaldeklaration sollte Bestandteil der Feuerversicherungspolice sein: Im Schadensfalls ersetzt der Versicherer dann nicht nur den Versicherungswert, sondern auch bestimmte Mehrkosten. So können zum Beispiel behördliche Auflagen, technologischer Fortschritt oder gestiegene Baukosten dazu führen, dass sich bestimmte Anlagen heute nicht mehr zum ursprünglichen Neuwert errichten lassen.

Betriebsunterbrechung

Liegt der Betrieb lahm, so zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) Löhne, Gehälter, Pacht, Zinsen und sogar entgangene Gewinne weiter.

Forderungsausfälle

Kreditversicherungen springen ein, wenn der Kunde nicht zahlt. Ein weiterer Pluspunkt: Sie überwachen die Kreditwürdigkeit - zumindest von Großkunden - und warnen vor Ausfallrisiken.

Der Beitragssatz beträgt in der Regel wenige Promille des Jahresumsatzes. Eine Selbstbeteiligung von 25 bis 30 Prozent ist üblich.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Betriebshaftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Kreditversicherung

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