Wer als Unternehmer bei der Kontoführung Privates mit Geschäftlichem vermischt, trägt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) die Beweislast für die Herkunft der auf dem Privatkonto eingehenden Zahlungen. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, so ist das Finanzamt berechtigt, Betriebseinnahmen hinzuzuschätzen.
Das hat der BFH in einem Fall entschieden, in dem zwar die Buchführung des Betriebs ordnungsgemäß war, der Unternehmer jedoch das Privatkonto des Ehegatten für betriebliche Zahlungsvorgänge mitgenutzt hatte. Nicht alle auf diesem Privatkonto verbuchten Beträge ließen sich eindeutig in private und betriebliche Buchungen aufschlüsseln.
Allerdings hat der BFH den Fall an das Finanzgericht zurückverwiesen. Es soll nun feststellen, ob es nachvollziehbare Gründe für die Mitnutzung des Privatkontos gegeben habe.
Bundesfinanzhof:
Urteil vom 28. Januar 2009, Az. X R 20/05
(jw)