Für sämtliche Verbindungen, die über diese Dialer getätigt wurden, besteht daher keine Zahlungspflicht. Grund für diese Maßnahme ist das Fehlen einer so genannten Wegsurfsperre. Ohne diese Einrichtung werden die Verbindungen zu der teueren Mehrwertdienstrufnummer des Dialers aufrechterhalten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob anschließend kostenfreie bzw. preiswertere Websites besucht werden. Eine fehlende Wegsurfsperre verstößt gegen den Verbraucherschutz.
Weiterhin werden gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllt, die in dem "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" verankert sind.
Auf der Internetseite der Reg TP (www.regtp.de) können Verbraucher prüfen, ob angewählte Dialer registriert sind oder nicht.