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Rückerstattung vom Finanzamt

Rückerstattung vom Finanzamt

Jeder fünfte Steuerbescheid des Fiskus ist fehlerhaft – meist zum Nachteil des Steuerzahlers. Rechenfehler der Behörden müssen aber nicht klaglos hingenommen werden. Steuerzahler können sich dagegen wehren.

Jedes Jahr verlassen reihenweise fehlerhafte Steuerbescheide die Finanzämter - meist zum Nachteil des Steuerzahlers. Rechenfehler der Behörden müssen aber nicht klaglos hingenommen werden. Bei Zweifeln an der Richtigkeit kann jeder Bürger seinen Steuerbescheid anfechten. Nach einer Statistik der Deutschen Steuergewerkschaft gingen 1999 immerhin 3,8 Millionen Menschen gegen ihren Steuerbescheid vor. Die Mühe lohnt. In den meisten Fällen erstattet der Fiskus Geld zurück.

Das wichtigste Instrument zur Anfechtung ist der Einspruch. Einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids muss der Einspruch beim Finanzamt liegen. Dazu genügt ein formloser Brief mit Steuernummer und Einspruchserklärung. Die Begründung kann später nachgereicht werden. Doch Vorsicht: Bei einem Einspruch rollt das Finanzamt das ganze Verfahren neu auf. Der Beamte kann dabei auch feststellen, dass er sich zu seinen Ungunsten verrechnet hat, dann drohen weitere Nachzahlungen. Um negative Überraschungen weitestgehend auszuschließen, rät die Allgemeine Deutsche Direktbank dazu, bei einzelnen Rechenfehlern lediglich einen Änderungsantrag zu stellen. Dann prüft und ändert der Beamte nur die bemängelten Punkte.

Forderungen aus einem vermeintlich falschen Bescheid müssen auch nicht gleich beglichen werden. Bis zur endgültigen Klärung einer noch strittigen Frage kann man die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Lehnt die Behörde den Antrag ab, bleibt noch immer ein Schlupfloch: die zinslose Stundung. Bei Steuerschulden unter 10.000 Mark kann der Schuldner die Zahlung bis zu mehreren Monaten hinauszögern. Und sollte der Fehler des Finanzamtes den Steuerzahler begünstigen, so hüllt sich dieser am besten in Schweigen. Er muss sich in diesem Falle nicht melden.

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