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Corona

Rückforderung von Corona-Hilfen: Was können Handwerker tun?

Mit den Corona-Soforthilfen hat der Staat viel Geld ausgeschüttet, um Betrieben finanziell zu helfen. Doch was, wenn der jetzt das Geld zurückfordert?

Auf einen Blick:

  • Mit der Corona-Soforthilfe haben Bund und Länder Betrieben zu Beginn der Corona-Krise unbürokratisch Geld zur Verfügung gestellt.
  • Doch nicht immer waren die finanziellen Hilfen berechtigt. Deshalb prüfen die Behörden genau, wer anspruchsberechtigt war und wer nicht – und fordern Geld zurück.
  • Einen Rückforderungsbescheid würden Betriebe immer per Post erhalten, weiß Rechtsanwalt Martin Wulf.
  • Er gibt Tipps, wie Sie sich verhalten, wenn Sie zu viel Geld erhalten haben und zurückzahlen müssen oder selbst wollen.

Zu Beginn der Corona-Krise haben Bund und Länder schnell diverse Hilfsprogramme aufgelegt. Der Staat wollte mit diesen Corona-Soforthilfen Betriebe unterstützen, die Pandemie-bedingt kurzfristig in finanzielle Schieflage geraten waren. Viele Unternehmer stellten einen Antrag und bekamen frisches Geld.

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Doch waren die Hilfen immer berechtigt? „Das werden die Behörden ganz sicher genau prüfen, da sehr viel Geld locker gemacht wurde“, sagt Rechtsanwalt Martin Wulf, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein. „Wer zu viel bekommen hat, wird das Geld sicher zurückzahlen müssen.“

Rückforderung von Corona-Hilfen: Worauf kommt es an?

Doch woran lässt sich erkennen, ob die Hilfen zu Recht geflossen sind oder nicht? „Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten“, sagt Rechtsanwalt Wulf. Voraussetzung für den Anspruch auf Corona-Soforthilfe sei generell, dass Betriebe Corona-bedingt mit einer Liquiditätsunterdeckung zu kämpfen hatten. Letztendlich komme es aber immer auf das jeweilige Hilfsprogramm an. „Denn die Vorgaben der einzelnen Bundesländer sind sehr unterschiedlich“, so der Steuerrechtler. Dem Experten zufolge kann auch der Antragszeitpunkt relevant sein. „Die Antragsregularien sind im Laufe der Zeit zum Teil verändert worden“, erläutert er.

Was können Betriebe tun, wenn sie mit Rückforderung nicht einverstanden sind?

Kommt eine Behörde bei der Prüfung zum Schluss, dass ein Betrieb zu viel oder gar unberechtigterweise Corona-Soforthilfe bekommen hat, dürfte der Unternehmer Post bekommen. „Denn zur Rückzahlung muss der Subventionsgeber den betroffenen Betrieb mit einem schriftlichen Bescheid auffordern“, erläutert Wulf. Das sei ein Verwaltungsakt.

Doch was ist, wenn Unternehmer mit der Rückforderung nicht einverstanden sind? „Dann können sie den Bescheid anfechten“, sagt der Jurist. Wie das in der Praxis genau funktioniere, hänge vom jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetz ab.

„Zumeist wird es so sein, dass betroffene Unternehmer bei der Behörde einen Widerspruch einlegen können und müssen“, so der Rechtsanwalt. In manchen Bundesländern könne es aber auch sein, dass sie gegen den Rückforderungsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht einlegen müssen.

Kommt es zum Rechtsstreit, weil die Behörde im Widerspruchsverfahren nicht nachgibt, dann wird dem Steuerrechtler zufolge ein Verwaltungsgericht in dem Fall entscheiden müssen.

Wer gegen einen Rückforderungsbescheid vorgehen will, braucht gegenüber der Behörde Argumente. Welche Dokumente Unternehmer vorlegen müssen, hängt laut Wulf auch vom Einzelfall ab. „Aber generell kann man wohl sagen, dass Betroffene in der Lage sein sollten, ihre wirtschaftliche Situation durch Kontoauszüge und Urkunden zu belegen“, sagt der Rechtsanwalt.

Zu viel Geld vom Staat erhalten: Was nun?

Einige Unternehmer haben in der Corona-Krise vorsorglich einen Antrag auf Soforthilfe gestellt, weil ihnen infolge der Pandemie kurzfristig die Umsätze weggebrochen sind. Bei dem ein oder anderen Betrieb wird sich die finanzielle Situation in den letzten Monaten eventuell besser entwickelt haben, als zunächst befürchtet.

Wer selbst feststellt, dass er zu viel Geld vom Staat erhalten hat, für den hat Rechtsanwalt Wulf einen Tipp: „Überweisen Sie den Betrag an den Subventionsgeber mit einem entsprechenden Vermerk in der Betreffzeile zurück.“ Der Jurist geht davon aus, dass die Sache für die Betriebe damit vom Tisch sein dürfte: „Eine Prüfung des Falls durch die Behörden wird bei einer Rücküberweisung vermutlich nicht mehr erfolgen.“

Hintergrund: Wer die staatlichen Hilfen unberechtigterweise beantragt hat, verstößt kann möglicherweise gegen Gesetze. Im schlimmsten Fall kann ein Straftatbestand vorliegen.

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