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Auge verletzt – Schmerzensgeld

Rücksichtsloser Azubi muss zahlen

Ein Auszubildender in einer Kfz-Werkstatt verletzt fahrlässig einen Mitarbeiter. Dafür muss er nun 25.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Ein Urteil, das sich jeder rücksichtslose Azubi hinter den Spiegel stecken sollte.

Der Azubi wuchtet Autoreifen aus, ein Kollege steht in 10 Meter Entfernung von ihm. Plötzlich wirft der Azubi ohne Warnung ein kleines Wuchtgewicht aus Aluminium in Richtung seines Kollegen. Das 10 Gramm schwere Wurfgeschoss trifft den Kollegen am linken Auge. Die Folge: Verletzungen an der Hornhaut und am Augenlid. Der Mitarbeiter wird mehrfach operiert, erhält eine künstliche Augenlinse. Zurück bleibt eine Hornhautnarbe – der Mitarbeiter verliert sein räumliches Sehvermögen.

Sein Verhalten kommt den Azubi nun teuer zu stehen: Das Hessische Landesarbeitsgericht verurteilte ihn zu einem Schmerzensgeld von 25.000 Euro.

Das Urteil: keine betriebliche Tätigkeit
Nach der Überzeugung des Gerichts hat der Azubi fahrlässig die Gesundheit seines Kollegen geschädigt. Der Azubi hätte wissen können und müssen, dass ein kraftvoller Wurf mit einem Wuchtgewicht eine solche Verletzung hervorrufen kann.

Hätte es sich um eine betriebliche Tätigkeit gehandelt, wäre der Azubi nicht haftbar gewesen – in solchen Fällen haften Mitarbeiter nur bei Vorsatz, aber nicht bei Fahrlässigkeit.

Doch bei dem Wurf handele es sich nicht um eine betriebliche Tätigkeit, entschied das Gericht: Das Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb „sei vielmehr dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen, für den ein Arbeitnehmer in vollem Umfang hafte“.

Die 25.000 Euro Schmerzensgeld setzte das Gericht nun nicht nur für die erlittenen Schmerzen an, sondern auch für die dauerhaften Folgen für den Mitarbeiter und das Risiko weiterer Verschlechterungen seines Augenlichts. (Urteil vom vom 20. August 2013, Az. 13 Sa 269/13)

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(jw)

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