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Brief mit Informationen zum Rundfunkbeitrag. Auf dem Umschlag liege einige Euro-Münzen.

Inhaltsverzeichnis

GEZ-Gebühr

Rundfunkbeitrag: Handwerker wundert sich über Ungleichbehandlung

Per Zufall stellen zwei Unternehmer fest, dass sie zwar in einer ähnlichen Situation sind, aber nur einer den monatlichen Rundfunkbeitrag zahlen muss.

Auf einen Blick:

  • Bei einem Stammtischgespräch erfährt ein Zimmerermeister, dass ein Kollege für seinen Betrieb nicht den monatlichen Rundfunkbeitrag zahlen muss – angeblich wegen Doppelbelastung.
  • Daraufhin versucht der Zimmerermeister herauszufinden, warum die beiden Unternehmer ungleich behandelt werden, obwohl sie ihren Einmann-Betrieb beide von zu Hause aus führen und beide einen Firmenwagen haben.
  • Bei der Durchsicht seiner Unterlagen stellt er fest, dass er seit Oktober 2018 keine Zahlungsaufforderungen mehr für den Rundfunkbeitrag erhalten hat.
  • Er vermutet eine Gesetzesänderung, von der Kleinunternehmer profitieren. Doch die hat es laut Rundfunkservice in letzter Zeit nicht gegeben.

Stammtisch. Diese Gelegenheit nutzen zwei Handwerksunternehmer regelmäßig, um sich auszutauschen. Über Privates und Berufliches. Kürzlich haben sich der Zimmermeister und der Handwerksmeister – sie wollen anonym bleiben – bei einem Bier über den Rundfunkbeitrag unterhalten. Mit erstaunlichem Ergebnis: Vom Beitragsservice werden sie ganz unterschiedlich behandelt. Denn nur einer der beiden Solo-Selbstständigen musste bislang den monatlichen Beitrag abdrücken.

Zwei Unternehmer, aber nur einer muss zahlen

Den Zimmerermeister machte diese Ungleichbehandlung stutzig. „Wir sind beide in einer ganz ähnlichen Situation, werden aber ganz unterschiedlich behandelt“, berichtet er. Zunächst zu den Gemeinsamkeiten:

  • Die Geschäftsräume der beiden Unternehmer befinden sich jeweils in deren Privatwohnungen.
  • Die Bauhandwerker haben beide jeweils einen Firmenwagen.
  • Beide zahlen den monatlichen Pflichtbeitrag in Höhe von 17,50 Euro für ihren Privathaushalt.

Doch das sind auch schon alle Gemeinsamkeiten. „Mein Kollege hat mir erzählt, dass er wegen der Doppelbelastung für seinen Betrieb nicht auch noch zahlen muss“, berichtet der Zimmerermeister. Er hingegen habe für seinen Betrieb bisher monatlich 5,83 Euro zahlen müssen – für seinen Firmenwagen.

Wieder zu Hause angekommen, versuchte der Zimmerermeister der Sache auf den Grund zu gehen. Er prüfte die Zahlungsaufforderungen, die er bisher alle drei Monate vom Beitragsservice erhalten hat. Dabei stellte der Handwerksunternehmer Erstaunliches fest: „Seit Oktober habe ich auf mein Onlinekonto keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten.“

Das sagt der Beitragsservice zur Ungleichbehandlung

Daraufhin fragte der Zimmerermeister bei der Redaktion von handwerk.com nach, ob es beim Rundfunkbeitrag neue Regeln gibt? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen und haben beim Beitragsservice nachgefragt: Gab es in den letzten Monaten eine Änderung beim Rundfunkbeitrag, von der Solo-Selbstständige profitieren?

„Es hat sich nichts geändert“, lautet die Antwort der Pressestelle. „Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kfz.“

Betrieb in der Wohnung: Das gilt für den Rundfunkbeitrag

Allerdings weist der Beitragsservice auf eine Besonderheit hin: Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten, müssen zwar eine Betriebsstätte zum Rundfunkbeitrag anmelden. „Diese Betriebsstätte in der Wohnung ist allerdings beitragsfrei“, teilt die Pressestelle mit. Denn der zu zahlende Rundfunkbeitrag sei schon durch die angemeldete Wohnung abgedeckt.

Trotzdem können auf Unternehmer weitere Kosten zu kommen – vorausgesetzt, sie haben einen Firmenwagen. Der muss laut Beitragsservice separat angemeldet werden. Die Kosten: 5,83 Euro im Monat pro Fahrzeug. Das ist genau die Summe, die der Zimmerermeister aus Norddeutschland bis Ende September 2018 monatlich an den Rundfunkbeitrag überwiesen hat.

Fall des Zimmerermeisters bleibt mysteriös

Warum der Handwerksunternehmer aus Norddeutschland seit Oktober keine Zahlungsaufforderungen mehr erhält, bleibt unklar. Laut Beitragsservice kann es zwar durchaus sein, dass die Zahlungsaufforderungen ausbleiben. Passieren könne das beispielsweise, wenn es bei einem Beitragskonto noch offene Vorgänge gibt oder das Konto ein Guthaben aufweist. Nach Angaben des Zimmerermeisters ist das aber nicht der Fall. Wenn er die Sache für sich klären will, bleibt ihm nur eine Möglichkeit: Er muss sich selbst beim Beitragsservice melden.

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Beitragsservice gemacht? Kam es auch bei Ihnen schon mal zu Unregelmäßigkeiten? Schreiben Sie uns an leupold@handwerk.com oder kommentieren Sie hier!

Beitrag vom 15. Februar 2019, aktualisiert am 18. Februar 2019

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