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Politik und Gesellschaft

Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt

Auf die Petition zur Bauvorlageberechtigung folgt die Änderung der Bauordnung: Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt sind bald bauvorlageberechtigt.

Meister aus dem Maurer- und Betonbauerhandwerk sowie aus dem Zimmererhandwerk erhalten in Sachsen-Anhalt zum 1. Februar 2021 die kleine Bauvorlageberechtigung. Das hat der Landtag beschlossen. Die Handwerkskammern Halle (Saale) und Magdeburg sowie der Baugewerbeverband Sachsen-Anhalt begrüßen die Änderung.

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Hintergrund: Handwerksmeister lernen in ihrer Ausbildung, wie Bauvorhaben geplant werden. Anders als in vielen anderen Bundesländern müssen sie sich in Sachsen-Anhalt bislang die Freigabe durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro einholen, bevor eine Einreichung bei einer prüfenden Stelle erfolgen kann.

Zimmerermeister und Bautechniker Christian Lellau macht sich deshalb schon lange für eine Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt stark. Zuletzt hatte er eine Petition zur Bauvorlageberechtigung initiiert.

Wie die Handwerksorganisationen mitteilen, sind dabei rund 2.000 Unterschriften zusammengekommen. Vor der Abstimmung im Landtag waren Vertreter der beiden Handwerkskammern sowie des Baugewerbeverbands Sachsen-Anhalt in Magdeburg, um die Unterschriften an den zuständigen Ausschuss zu übergeben.

Mit dabei war Zimmerermeister Lellau. „Die Möglichkeit, kleine Bauvorlagen einreichen zu dürfen, schafft Gerechtigkeit und einen echten Mehrwert für Bauwillige“, kommentierte der Handwerksunternehmer den Landtagsbeschluss. Er freute sich, dass in Sachsen-Anhalt nun auch erlaubt sei, was in benachbarten Bundesländern seit Jahren gelebte Praxis sei.

„Zudem würdigt diese Änderung die Ausbildung der Meister im Handwerk“, sagt Lellau. „Für mich ist das eine Stärkung meines Meisterbriefes.“

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