Sie sind bewaffnet, sie haben überall Zutritt, sie kontrollieren die Arbeitszeiten: die Fahnder der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS). Ihr Auftrag: Sie sollen Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn aufdecken. Oft genug genügt dazu schon ein Blick in die Stundenzettel.
14.000 Baubetriebe hat die FKS 2009 kontrolliert, in 1445 Fällen wurde sie fündig, berichtet welt.de
Ähnlich ist die Lage bei den Gebäudereinigern: 203 von 2100 kontrollierten Betrieben müssen nun mit Bußgeldverfahren rechnen.
Für Arbeitsministerin von der Leyen Grund genug, schärfere Kontrollen auf den Baustellen anzukündigen: "Es muss konsequenter kontrolliert und geahndet werden, wenn Regeln nicht eingehalten werden."
Dazu verfügt die FKS über ein starkes Instrument: das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
- Das Gesetz schreibt Betrieben aller Mindestlohn-Branchen vor, Anfang, Ende sowie die Dauer der Pausen und der täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen.
- Betroffen sind derzeit das Baugewerbe, das Elektrohandwerk, das Dachdeckerhandwerk, die Gebäudereiniger und die Maler und Lackierer.
- Der Knackpunkt: Die Unterlagen müssen vollständig, aktuell und auf den Baustellen verfügbar sein. Gesetzliche Vorgaben zur Gestaltung des Arbeitszeitnachweises gibt es nicht. Manche Firmen nutzen dafür ihre Stundenzettel. Was völlig unproblematisch ist, solange die Angaben auf dem Zettel dem Gesetz entsprechen.
(jw)