Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Alarmanlagen für den Betrieb

Scharf geschaltet

Gute Alarmanlagen schützen vor Einbruch und Überfall. Schlechte können echte Nervtöter sein, wenn sie ständig für Falschalarm sorgen. Hier einige Tipps für die Planung.

Der „ideale“ Einbruch verläuft für Kriminalhauptkommissar Jürgen Schöttke so: „Die Täter versuchen, eine Tür oder ein Fenster aufzuhebeln, kommen aber nicht rein. Die Alarmanlage meldet das an die Polizei oder an das Wachunternehmen, ohne dass die Einbrecher etwas davon merken, und die Interventionskräfte stellen sie schon am Tatort.“ Schöttke ist Experte für Einbruchschutz im Präventionszentrum der Bremer Polizei. Es gehört zu einem bundesweiten Netzwerk von Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen. Sie unterstützen Betriebe dabei, sich vor Einbrüchen zu schützen. Die sogenannten Überfall- oder Einbruchmeldeanlagen können dabei eine wichtige Rolle spielen, wenn man einige Punkte beachtet:

1. Überlegen Sie, was die Anlage leisten soll
Was soll wie, womit und warum überwacht werden? Diese Fragen sollten am Anfang stehen. Ziehen Sie dafür einen Fachberater der Polizei oder eines Sicherungsunternehmens hinzu. Grundsätzlich mache es Sinn, eine Kombination aus der „Außenhautüberwachung“ und der „Fallenüberwachung“ zu wählen, sagt Jürgen Schöttke. Bei der ersten Spielart werden alle sicherheitsrelevanten äußeren Zugänge wie Türen und Fenster überwacht. Bei der Fallenüberwachung geht es um diejenigen Bereiche, welche die Täter höchstwahrscheinlich betreten werden. Das kann zum Beispiel der Tresorraum sein.

Lesen Sie auf Seite 2, welche Voraussetzungen eine Alarmanlage erfüllen sollte.

 

"Stiller" Alarm bei Überfällen

Eine gute Anlage solle es den Mitarbeitern außerdem ermöglichen, einen Überfallalarm auszulösen, sagt Präventionsexperte Jürgen Schöttke. Damit ist ein „stiller“ Alarm ohne Sirene und Blitzleuchte gemeint, den die Täter möglichst nicht mitbekommen. Außerdem solle die Anlage über den Fernalarm direkt mit der Polizei oder einem privaten Sicherheitsunternehmen vernetzt sein, so dass der Alarm dort aufläuft. Eine Aufschaltung bei der Polizei ist jedoch nicht in allen Bundesländern und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Häufig wird dieser Service auch von den Errichterfirmen angeboten.

2. Achten Sie auf Qualitätsstandards
Die teuerste Anlage ist nutzlos, wenn sie sich leicht austricksen lässt oder ständig Falschalarme meldet. Die Polizei empfiehlt den Betrieben deshalb, sich vor der Auftragsvergabe bestätigen zu lassen, dass die Anbieter bei der Planung, Geräteauswahl, Installation und Instandhaltung bestimmte DIN-Normen einhalten. Dabei sind auch die Forderungen der Versicherungen zu berücksichtigen. Sie verlangen in der Regel, dass ein von der VdS-Schadenverhütung in Köln zertifiziertes Errichterunternehmen die Anlage plant und einbaut. Auflistungen zertifizierter Anbieter gibt es bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen. Und Achtung: Verlangen Sie vom Errichter eine Anlagenbeschreibung nach dem „Polizeilichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“. Falls Mängel auftreten, sind Sie damit rechtlich auf der sicheren Seite.

Was nach der Installation der Anlage zu beachten ist, lesen Sie auf Seite 3.

3. Lassen Sie sich in die Bedienung einweisen

Wichtig ist auch, sich vom Errichterunternehmen genau in die Bedienung der Alarmanlage einweisen zu lassen. Was Sie unbedingt benötigen: ein Betriebshandbuch und eine verständliche Bedienungsanleitung. Nicht zu vergessen sind außerdem detaillierte Installations- und Lagepläne mit eingezeichneten Überwachungsbereichen. Das erleichtert die Reparatur- und Wartungsarbeiten erheblich.

4. Vereinbaren Sie eine "Probezeit" und regelmäßige Wartungen
Nach der Installation sollten Sie eine Probezeit von etwa einem Monat vereinbaren. Achten Sie während dieser Zeit insbesondere darauf, ob sich falsche Alarmmeldungen häufen und wodurch sie ausgelöst werden. Treten keine Fehlfunktionen auf, können Sie die Alarmanlage nach der Probezeit abnehmen. Lassen Sie die Anlage danach in regelmäßigen Zeitabständen warten, damit sie zuverlässig ihre Arbeit tut. So mancher Gauner dürfte sich dadurch abschrecken lassen

(afu)

Weiterführende Links:

www.polizei–beratung.de  
www.polizei.bremen.de (Rat und Hilfe)
www.vds.de (VdS Schadenverhütung)

Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein Unfall an einer Baustelle kann teuer werden, wenn dem Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz zustehen

Urteil

Radfahrer rammt Bauschuttcontainer – wer zahlt?

Falsch platziert und schlecht gesichert: Bauunternehmer tragen bei Unfällen eine Teilschuld, selbst wenn sich Verunglückte ordnungswidrig verhalten.

    • Recht
Achtung: Die Zahl der Einbrüche steigt wieder, warnt die Polizei.

Politik und Gesellschaft

Einbrüche nehmen deutlich zu: Was ist jetzt zu tun?

Nach starkem Rückgang zur Pandemie haben Einbrüche nun wieder Konjunktur. Ein möglicher Dienstleistungszweig für Betriebe – und ein Anlass den eigenen Schutz auf den Prüfstand zu stellen.

    • Politik und Gesellschaft
Stellenanzeigen dürfen niemanden wegen seines Geschlechts diskriminieren. Was aber, wenn ein Bewerber Fehler systematisch ausnutzt?

„Sekretärin gesucht“

Berechtigte Klage gegen Diskriminierung oder Geschäftsmodell?

Ein Mann bewirbt sich mit schlechten Unterlagen auf fehlerhafte Stellenanzeigen und klagt gegen die Ablehnung. Ein Gericht fällt ein eindeutiges Urteil.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Vorsicht: Wenn Unternehmen ihre Belegschaft nicht mehr bezahlen, ist das ein großes Warnsignal für eine bevorstehende Insolvenz.

Unternehmensfinanzierung

Geschäftspartner pleite? 10 Warnzeichen für eine Insolvenz

Ist Ihr Kunde insolvent, kann das für Ihren Betrieb gefährlich werden. Das sind typische Warnzeichen für eine Insolvenz und so können Sie sich schützen.

    • Unternehmensfinanzierung