Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Recht

Schikane mit Folgen

Fehlender ärztlicher Attest im Krankheitsfall rechtfertigt die Kündigung.

Exklusiv: Schnell und effizient Stellen besetzen! 

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen, neue Mitarbeiter zu finden. Mehr als 500 Unternehmen haben mit uns schon einfach, schnell und effizient offenen Stellen besetzt! Alle Informationen zu unserem exklusiven Angebot für handwerk.com-User finden Sie hier.

Einfach Bewerber finden! 

Legt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deshalb nicht oder nicht rechtzeitig vor, weil er sich für verspätete Lohnzahlungen revanchieren will, muss er mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen (AZ: 5 Sa 319/04).

Im genannten Fall klagte der Mitarbeiter eines kleinen Handwerksbetriebs erfolglos gegen seine Kündigung. Diese wurde ihm ausgesprochen, weil er seinem Arbeitsplatz in zwei Fällen unentschuldigt fernblieb. Im ersten Fall reichte der Mann den ärztlichen Attest erst sechs Tage später bei seinem Arbeitgeber ein und erhielt daraufhin eine Abmahnung. Im zweiten Fall gab der Kläger seine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung einem Kollegen mit, der diese jedoch nicht an den Arbeitgeber weiterreichte. Daraufhin erfolgte die Kündigung.

Vor Gericht gab der Mann zu, dass er sich mit diesem Verhalten für die verspäteten Lohnzahlungen der letzten Monate habe rächen wollen. Mir wurde ja auch kein Geld bezahlt, rechtfertigte er sich. Zu den Lohnrückständen wurde der Handwerksbetrieb durch Zahlungssäumnisse von Kunden gezwungen. Das Gericht beurteilte das Verhalten des Klägers als schikanös und sah es als erwiesen an, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dadurch nachhaltig gestört ist. Dies rechtfertige die Kündigung.

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Handwerk Archiv

Urteil

Kündigung trotz Krankschreibung

Ein ärztliches Attest ist nicht über jeden Zweifel erhaben. Bei einem dringenden Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit verliert das Dokument seinen Beweiswert. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich.

    • Archiv
krankheit-angedroht.jpeg

Urteil

Rechtfertigt eine angekündigte Krankheit die Kündigung?

Droht ein Mitarbeiter mit Krankheit, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

    • Recht
Handwerk Archiv

Kündigungsgrund: Krankschreibung statt Urlaub

Wenn Mitarbeiter mit Krankheit drohen

Droht ein Mitarbeiter dem Arbeitgeber mit Krankheit, wenn er keinen Urlaub erhält, so ist das ein Grund für eine Kündigung. Ganz egal, ob er anschließend ein Attest vorlegt.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Recht

Stempeluhr missbraucht!

Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über den Beginn der Arbeitszeit, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung.

    • Archiv