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Recht

Schikane mit Folgen

Fehlender ärztlicher Attest im Krankheitsfall rechtfertigt die Kündigung.

Legt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deshalb nicht oder nicht rechtzeitig vor, weil er sich für verspätete Lohnzahlungen revanchieren will, muss er mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen (AZ: 5 Sa 319/04).

Im genannten Fall klagte der Mitarbeiter eines kleinen Handwerksbetriebs erfolglos gegen seine Kündigung. Diese wurde ihm ausgesprochen, weil er seinem Arbeitsplatz in zwei Fällen unentschuldigt fernblieb. Im ersten Fall reichte der Mann den ärztlichen Attest erst sechs Tage später bei seinem Arbeitgeber ein und erhielt daraufhin eine Abmahnung. Im zweiten Fall gab der Kläger seine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung einem Kollegen mit, der diese jedoch nicht an den Arbeitgeber weiterreichte. Daraufhin erfolgte die Kündigung.

Vor Gericht gab der Mann zu, dass er sich mit diesem Verhalten für die verspäteten Lohnzahlungen der letzten Monate habe rächen wollen. Mir wurde ja auch kein Geld bezahlt, rechtfertigte er sich. Zu den Lohnrückständen wurde der Handwerksbetrieb durch Zahlungssäumnisse von Kunden gezwungen. Das Gericht beurteilte das Verhalten des Klägers als schikanös und sah es als erwiesen an, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dadurch nachhaltig gestört ist. Dies rechtfertige die Kündigung.

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