Foto: Jonathan Stutz - stock.adobe.com
Ein Mann schlägt auf einen anderen Mann ein

Urteil

Schlägerei unter Kollegen kann Arbeitsunfall sein

Zwei Arbeitskollegen streiten sich auf dem Nachhauseweg. Der Höhepunkt: eine Prügelei. Jetzt muss die Unfallversicherung für die Folgen aufkommen.

Der Fall: Nach Ende des Arbeitstages treten drei Männer gemeinsam den Heimweg in einem Firmenwagen an. Während der Fahrt kommt es zum Streit. Denn der Fahrer besteht darauf, dass die Fenster wegen des Fahrtwindes geschlossen bleiben. Einer der beiden Mitfahrer beharrt hingegen – wegen angeblichen Schweißgeruchs im Innenraum – auf Frischluftzufuhr. Vor der Haustür des Mannes eskaliert der Streit schließlich. Er schlägt den Fahrer mit der Faust zu Boden. Anschließend tritt er ihn in den Kopfbereich. Folge: eine Schädelprellung. In einem Strafverfahren wird der Mann deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Fahrer verlangt von der gesetzlichen Unfallversicherung zudem, dass der Fall als Arbeitsunfall gewertet wird. Doch die lehnt ab, denn sie erachtet die Prügelei als rein private Auseinandersetzung. Der geschädigte Arbeitnehmer ist anderer Meinung und reicht Klage ein.

Das Urteil: Die Entscheidung der Unfallversicherung ist rechtswidrig, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Es wertete die erlittene Körperverletzung als Arbeitsunfall. Denn nachdem der Fahrer seine Arbeitskollegen zu Hause abgeliefert hatte, befand er sich auf dem Heimweg. Und die Heimfahrt von der Arbeit steht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung. Schließlich werde dieser Weg grundsätzlich nicht aus privatem Interesse zurückgelegt, so die Richter. Vielmehr steht er immer im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2017, Az. L 1 U 1277/17

Auch interessant: [embed]http://handwerk.com/sturz-mit-kaffeetasse-kann-arbeitsunfall-sein[/embed]

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Recht

Sturz mit Kaffeetasse kann Arbeitsunfall sein

Ist ein Sturz mit einer Kaffeetasse in der Hand über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt? Diese Frage musste das Landessozialgericht NRW klären. Zumindest im vorliegenden Fall war die Entscheidung klar.

    • Recht, Arbeitsrecht

Urteil

Verletzt beim Brief einwerfen – ist das ein Wegeunfall?

Auf dem Nachhauseweg nur einen Brief einwerfen? Wer sich dabei verletzt, kann kaum auf die gesetzliche Unfallversicherung hoffen. Es gibt aber eine Ausnahme.

    • Recht
S

Schlägerei auf dem Arbeitsweg ist kein Arbeitsunfall

Ein Bauleiter erleidet eine Mittelgesichtsfraktur, weil er sich auf dem Arbeitsweg mit einem Falschparker prügelt. Ein Arbeitsunfall ist das nicht, entschied jetzt ein Gericht.

DGUV Unfallstatistik

Gesund durch den Arbeitstag, verletzt durch den Verkehr

Die Deutschen verletzten sich 2017 weniger während ihrer Arbeit. Dafür stieg die Zahl der Wegeunfälle an, meldet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.