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Schlichter machen schnellen Prozess

Schlichter machen schnellen Prozess

Bei Unstimmigkeiten mit dem Handwerker muss man nicht immer gleich den Anwalt einschalten. Eine dritte Partei kann häufig neutral zwischen den streitenden Parteien vermitteln. Schlichtungsstellen bieten eine kostengünstige Alternative zu einem langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozess. Und doch führen die Bauschlichtungsstellen oft ein Schattendasein.

Die niedersächsische Bauschlichtungsstelle in Hannover führt immer noch ein Schattendasein.

Dabei könnte sie durch das, was sie leistet, die hiesige Justiz drastisch entlasten. Davon ist Dr. Dieter Schachert, Vorsitzender der Schlichtungsstelle, ebenso wie das niedersächsische Justizministerium überzeugt.

Erst die Schlichtungsstelle, dann der Prozess

Ziel der vor gut drei Jahren unter anderem von der Vereinigung der Handwerkskammern (VHN) und dem Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) ins Leben gerufenen Einrichtung ist es, bei Baustreitigkeiten als Schlichtungsinstanz zu fungieren und eine vergleichsweise kostengünstige Alternative zu einem langwierigen Gerichtsprozess zu bieten. "Der neutrale Dritte, der zwischen den streitenden Parteien vermittelt, ist in vielen Fällen das wichtigste", weiß Schachert aus Erfahrung.

Ebenso sieht das auch die niedersächsische Landesregierung. Der Sprecher des Justizministeriums, Michael Buckup, bewertet die Einrichtung als "richtig" und "wichtig". Ungeachtet der immer noch geringen Fallzahlen hält die Landesregierung an der Einrichtung fest. Um den Bekanntheitsgrad der Institution weiter nach vorn zu bringen, plant das Ministerium beispielsweise in Kürze ein neues Merkblatt an die Gerichte und die Kammern zu versenden, das auf die Arbeit der Bauschlichtungsstelle hinweist.

Beide Seiten kommen zu Wort

Ruft jemand die Schlichtungsstelle an, lässt sich der Vorsitzende zunächst den Sachverhalt schildern. Anschließend hört er sich die Position der Gegenseite an. Ist die Lage klar, vereinbart der ehemalige Richter am Oberverwaltungsgericht Celle mit beiden Streitparteien einen Ortstermin, um direkt am Streitobjekt eine rechtsgültige Entscheidung herbeizuführen. Reicht seine eigene fachliche Kompetenz nicht aus, bestellt er im Einvernehmen mit den Streitparteien einen externen Sachverständigen.

Schnellere Einigung als vor Gericht

"Bei den meisten Fällen, die die Schlichtungsstelle bisher entschieden hat, hatten wir innerhalb eines halben Jahres eine Entscheidung", sagt Schachert. Werde dagegen ein Streitfall vor Gericht entschieden, dauere es oftmals mehrere Jahre, bis ein entsprechendes Urteil gefällt wird.

Neben der Schnelligkeit und dem kompetenten Sachverstand spreche aber vor allem noch ein dritter Punkt für die Schlichtungsstelle: die Kostenseite. Schlage ein Prozess vor dem Schiedsgericht oder ein gerichtlich geführtes Verfahren einschließlich der Anwaltskosten nicht selten mit mehreren Tausend oder gar Zehntausend Mark zu Buche, bescheide sich die Schlichtungsstelle mit wenigen hundert Mark, betont der ehemalige Richter.

Rechtssystem verleitet Deutsche zum Prozessieren

Ursache für die immer noch geringen Fallzahlen sieht er vor allem im mangelnden Bekanntheitsgrad der Einrichtung. Ein anderer Grund könnte in der Neigung der Deutschen zur "Prozesshanselei" sein. Begünstigt werde dieser Faktor noch durch die Rechtsschutzversicherungen und ein Justizsystem, das nach seiner Einschätzung zum Prozessieren verleitet. Aber noch ein anderes Problem bereitet der Schlichtungsstelle Schwierigkeiten: die große Anwaltsdichte in Deutschland. Viele Hausanwälte seien praktisch auf jeden Fall angewiesen, um sich angesichts des großen Konkurrenzkampfs über Wasser halten zu können. Da sei die Bereitschaft, eine Baustreitigkeit, die nicht selten keinen Gewinn abwirft, an die Schlichtungsstelle abzutreten, nicht gerade groß, bestätigt auch das Justizministerium.

(ha)

Angesiedelt ist die Bauschlichtungsstelle in den Räumlichkeiten der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen (VHN) an der Ferdinandstraße 3 in 30175 Hannover. Telefonisch ist sie werktags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer (05 11) 38 08 70 zu erreichen. Die Telefaxnummer lautet (0511) 31 82 63, die E-Mail-Adresse: vhn.handwerk@t-online.de.

Weitere Schlichtungsstellen in Deutschland:

Bau-Innung Hamburg

Baugewerbehaus

Johnsallee 53

20148 Hamburg

Telefon (040) 41 52-7 10

Bauschlichtungsstelle Bremen

Altenwall 7

28195 Bremen

Telefon (04 21) 32 18 23

Bauschlichtungsstelle Nordrhein

c/o Handwerkskammer Düsseldorf

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Telefon (02 11) 8 79 55 11

Bauschlichtungsstelle Westfalen

c/o Handwerkskammer Dortmund

Reinoldstraße 7-9

44135 Dortmund

Telefon (02 31) 5 49 30

Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Rhein-Main

Emil-von-Behring-Straße 5

60439 Frankfurt am Main

Telefon (069)95 80 90

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