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Foto: handwerk.com

Konflikte unbürokratisch lösen

Schlichtung ohne Gericht

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Überblick.

Durch das neue Gesetz zur außergerichtlichen Verbraucherstreitbeteiligung werden die bisherigen Angebote zur Konfliktlösung im Handwerk speziell für Verbraucherangelegenheiten ergänzt. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke beantwortet Fragen rund um das Gesetz, das seit dem 1. April gilt:

Wird es eine spezielle Verbraucherschlichtungsstelle für das Handwerk geben?
Schwannecke: Das Handwerk hat sich für eine offene Lösung entschieden. Jeder Handwerksorganisation steht es frei, eine Verbraucherschlichtungsstelle einzurichten. Eine bundesweite Stelle für das Handwerk wird es nicht geben.

Zum einen lassen sich Konflikte vor Ort, also dort, wo sie entstehen, besser lösen. Zum anderen hat sich das Schlichtungsmodell des Handwerks in der Praxis bewährt. Schon heute können Verbraucher und Handwerker ihre Streitigkeiten mit Hilfe der Handwerksorganisationen erfolgreich klären.

Worin besteht der Unterschied zwischen den Güteverfahren im Handwerk und der neuen Verbraucherschlichtung?
Schwannecke: Die Güteverfahren im Handwerk sind unbürokratisch, haben selten starre Verfahrensregeln und werden von Experten aus dem Handwerk geleitet. Häufig geht es um die Frage, ob mangelhaft gearbeitet wurde.

Hier ist die Einschätzung von Experten gefragt. Die Verbraucherschlichtung folgt dagegen einem formalisierten Ablauf. Das Verfahren muss von einem unabhängigen Juristen online durchgeführt und nach 90 Tagen beendet sein. Innerhalb dieser Zeit muss den Parteien ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet worden sein.

Ist die Verbraucherschlichtung für Handwerksbetriebe überhaupt zu empfehlen? 
Schwannecke: Eine Verbraucherschlichtung kann für Handwerksbetriebe empfehlenswert sein, wenn die strittigen Punkte Fragen des Verbraucherrechts betreffen. Der Vorteil der Verbraucherschlichtung ist dann, dass zum Zweck der Kompromissfindung vom gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherrecht abgewichen werden darf.

Während für Verbraucher die Teilnahme an der Schlichtung kostenfrei ist, ist sie für Unternehmer kostenpflichtig. Zudem müssen sie ihre Bereitschaft zur Teilnahme auf ihrer Firmenhomepage sowie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben. 

Eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Streitschlichtungen finden Sie unter: www.zdh.de


(red)






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