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Argusaugen auf die Masse
(sfk)
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Dass der Gesetzgeber kritische Blicke auf die Arbeit von Deutschlands Insolvenzverwaltern wirft, sei bitter nötig, meint handwerk.com-Leser Wolfgang Fischbach. Der Handwerksunternehmer unterstellt so manchem Insolvenzverwalter "Schluderei, Überlastung" und "persönliche Bereicherung".
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Diese Gefahren sollten Sie kennen
Eine Insolvenz ist schlimm. Noch schlimmer wird es, wenn dabei auch das private Vermögen draufgeht. Die größten Fehler und Gefahren in der Insolvenz: Teil 2 – so leicht geraten Sie in die persönliche Haftung!
Änderungen im Insolvenzrecht sollten Auftragnehmern mehr Rechtssicherheit bei Ratenzahlungen bieten. Experten sagen nun: Insolvenzverwalter können weiterhin längst bezahlte Rechnungen vom Handwerker zurückfordern.
Hinhaltetaktik nach der Betriebsprüfung: Ein Unternehmer besteht auf persönlicher statt telefonischer Schlussbesprechung mit dem Finanzamt – nach der Pandemie. Und geht vor Gericht.