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Kündigungsgrund Schwarzarbeit
Schnelle Kündigung bei Schwarzarbeit
Einem Schwarzarbeiter fristlosen kündigen? Da dürfen Sie nicht lange zögern: Es spielt keine Rolle, wann Schwarzarbeit auffliegt - sondern nur, wann Sie so einen Mitarbeiter entlassen.
Finger Schatten Schwarzarbeit

Damit hatten die beiden Mitarbeiter einer Grünpflegekolonne wohl nicht gerechnet: Zweieinhalb Jahre, nachdem sie schwarz - mit städtischen Geräten während der Arbeitszeit - auf einem Privatgrundstück Bäume beschnitten hatten, flog die Sache auf.
Der Grund: Die "Kundin" hatte den beiden Schwarzarbeitern 300 Euro dafür gezahlt, vier Birken auf ihrem Grundstück zu fällen. Die Schwarzarbeiter hatten die Arbeit aber nur teilweise erledigt und versprochen, sich später um den Rest zu kümmern. Nach zweieinhalb Jahren hatte die "Kundin" wohl keine Lust mehr, noch länger zu warten, und beschwerte sich beim Arbeitgeber der beiden über die unerledigte Arbeit. Die Folge: eine fristlose Kündigung.
Maximal zwei Wochen Zeit für eine fristlose Kündigung!
Trotzdem dürfen die beiden Schwarzarbeiter weiter für ihren Arbeitgeber arbeiten. Denn der hatte einen entscheidenden Fehler gemacht: Von der Schwarzarbeit erfuhr er am 8. November, ließ sich mit der Kündigung jedoch bis zum 9. Dezember Zeit. Zu lange, wie das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschied.
Eine außerordentliche Kündigung muss binnen zwei Wochen erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zudem der Arbeitgeber vom Kündigungsgrund erfährt. Zudem hätte der Arbeitgeber im zweiten Fall die langjährige Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters berücksichtigen müssen und die Tatsache, dass der Schwarzarbeiter nur den Anweisungen seines Vorarbeiters gefolgt war.
Weitere Infos zum Thema:
- Arbeitsgericht Mönchengladbach: Urteile vom 23. Februar 2012, Az. 3 Ca 3495/11 und 3 Ca 3566/11
(jw)