Viele Handwerker kennen das Problem: Bis Sie Ihre dritte Mahnung schreiben, um endlich an Ihre Außenstände zu kommen, ist der Kunde längst pleite. Unternehmer müssen darauf achten, vom Kunden so rasch wie möglich ihr Geld zu bekommen, mahnt Theo Müller, Vertriebsleiter von Tesch-Inkasso. Doch gerade Handwerksbetriebe würden sich schwer damit tun, ausstehende Rechnungen konsequent einzufordern, beschreibt Müller seine Erfahrungen mit Kunden wie Muck.
Das Inkassounternehmen aus Wiehl ist auf mittelständische Unternehmen spezialisiert. Viele Handwerker schreiben mittlerweile Mahnungen, bis das Blut kommt. Müller hat die Erfahrung gemacht, dass Telefonanrufe bei säumigen Kunden oft schneller zum Erfolg führen als schriftliche Mahnungen. Tesch-Inkasso bietet deshalb Telefon-Seminare für Unternehmer an.
Seine Tipps:
Durch persönlichen Kontakt mit dem säumigen Zahler entstehe auf Kundenseite eine moralische Verpflichtung, beschreibt Müller die Vorteile eines Telefonats.
Ganz wichtig sei es laut Müller, dem Kunden klipp und klar zu sagen, dass man bei Nichtzahlen keine andere Wahl hat, als ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Das Wort ,Inkasso macht in Deutschland immer noch Druck, sagt der Experte.
Auch über weitere Konsequenzen, zum Beispiel im Falle eines Gerichtsverfahrens, sollte der Unternehmer den Kunden am Telefon aufklären. Dabei kann auch die eigene finanzielle Situation, die durch unbezahlte Rechnungen entsteht, Erwähnung finden. Je ehrlicher man seine Lage schildert, desto besser, weiß Müller.
Bei aller Dringlichkeit sollte eine kooperative Vorgehensweise jedoch im Vordergrund stehen. Unternehmer und Kunde sollten zusammen nach einer Lösung suchen und sich als Partner verstehen, rät Müller. Kommt der Kunde mit dem Argument, er könne im Moment nicht zahlen, schlägt Müller vor, ihm eine Ratenzahlung anzubieten.
Der Handwerker sollte allerdings darauf achten, feste Zahlungstermine zu vereinbaren, damit das Telefonat eine gewisse Verbindlichkeit hat.
Wird der Termin der ersten Ratenzahlung nicht eingehalten, ist ein weiterer Anruf unumgänglich. In diesem Telefonat sollte eine sehr kurze Zahlungsfrist von nicht mehr als drei Tagen vereinbart werden, sagt Müller.
Ist der Kunde dann immer noch stur, sei der Gang zum Inkassounternehmen der letzte Schritt. Jetzt zähle das Motto Wer zuerst kommt, malt zuerst, weiß Müller. Denn solch ein Kunde hat wahrscheinlich schon bei vielen anderen Unternehmen Schulden.
Den Anruf müsse übrigens nicht unbedingt der Geschäftsinhaber erledigen. Man könne auch einen Mitarbeiter aus der Buchhaltung beauftragen allerdings jemanden mit der nötigen Vehemenz, Ernsthaftigkeit und Konsequenz, gibt Müller zu bedenken.