Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Recht

Schriftlich befristet

Ein Arbeitsvertrag lässt sich auf verschiedene Arten befristen. Wichtig ist die Unterschrift.

Bei der Befristung eines Arbeitsvertrages sind einige Formalien zu beachten: Nach Paragraf 14 Abs. 4 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge muss die Befristung eines Arbeitsvertrags schriftlich erfolgen. Ebenso gehört es gemäß Paragraf 126 BGB dazu, dass der Vertrag von beiden Vertragsparteien auf dem gleichen Schriftstück unterzeichnet wird. Sind diese Formalien erfüllt, dann kann sogar ein Schriftstück als Vertrag gelten, dass gar nicht als solcher ausgewiesen wurde. So genügt es nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes, wenn die eine Vertragspartei in einem von ihr unterzeichneten, an die andere Vertragspartei gerichteten Schreiben den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags anbietet und die andere Partei dieses Angebot annimmt, indem sie das Schriftstück ebenfalls unterzeichnet.

In dem behandelten Fall war eine Mitarbeiterin auf Grund eines befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt. In einem Schreiben hatte ihr das Unternehmen mitgeteilt, dass das mit ihr bestehende Arbeitsverhältnis verlängert werde. Das Schreiben war von zwei Vertretern des Unternehmens unterzeichnet. Entsprechend der von der Beklagten geäußerten Bitte unterzeichnete auch die Mitarbeiterin dieses Schriftstück. Später klagte sie jedoch, um die Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung zu erreichen.

Bundesarbeitsgericht: AZ 7 AZR 514/05

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Achtung bei befristeten Fahrerlaubnisklassen: Fahrer aus dem EU-Ausland müssen gegebenenfalls in Deutschland verlängern.

Fuhrparkrecht

Führerscheine aus dem EU-Ausland: Vorsicht bei Befristung

Wer ausländische Fahrer einstellt, muss bei befristeten Fahrererlaubnisklassen ganz genau hinschauen. Auch bei EU-Führerscheinen.

    • Fuhrpark
Whatsapp will Unternehmen die gemeinsame Kommunikation mit Kunden erleichtern – mit einer Mehrfachnutzung eines Kontos.

Einfacher kommunizieren

Whatsapp für Betriebe: ein Konto, vier Nutzer

Künftig soll es möglich sein, mit verschiedenen Endgeräten über ein Whatsapp-Konto zu kommunizieren. Betriebe könnten im Arbeitsalltag davon profitieren.

    • Digitalisierung + IT
Wie kann überprüft werden, ob Betriebe die Wegezeitentschädigung zahlen? „Das kann nur der Zoll“, sagt ein Rechtsanwalt.

Politik und Gesellschaft

Wegezeitentschädigung: Antworten auf 8 Leser-Fragen

Wer kontrolliert die Wegezeitentschädigung? Müssen Arbeitsverträge jetzt geändert werden? Und wann wird der Verpflegungszuschuss fällig? Hier sind Antworten.

    • Politik und Gesellschaft
Helfen Gerichte Steuersündern, wenn deren Plan misslingt? In diesem Urteil vertraten ein Landgericht und ein Oberlandesgericht dazu ganz unterschiedliche Auffassungen.

Recht

Ey Richter, hol mir mein Schwarzgeld zurück!

Geschäft schwarz abgewickelt, Geld verloren, vor Gericht gezogen: Helfen Richter so einem Steuersünder? Zwei Instanzen, zwei verschiedene Ausgänge.

    • Recht