Damit scheint ein rasches Inkraft treten der Rechtsverordnung noch fraglich.
Bereits vergangenen Mittwoch hatte das Bundeskabinett grünes Licht für die "Rechtsverordnung zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen" gegeben. Nach Angaben der Bundesregierung wird mit dem Korruptionsregister ein Zeichen gegen die Wirtschaftskriminalität gesetzt. Denn mit Unternehmen, die sich illegaler Praktiken bedienen, "will und darf" der Staat keine Geschäfte machen, hieß es aus Berlin.
Mit der neuen Rechtsverordnung werden öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Ausschlüsse von Betrieben wegen schwerer Verfehlungen bei öffentlichen Vergabeverfahren an das Register zu melden. Außerdem muss die öffentliche Hand vor der Vergabe "eines jeden Auftrags" beim Register anfragen, ob das fragliche Unternehmen dort gelistet ist. So wird nach Überzeugung der rot-grünen Koalition sichergestellt, dass "in Deutschland kein Auftrag mehr an Unternehmen in Unkenntnis von deren illegalen Praktiken vergeben werden kann.
Grundlage für die neue Rechtsverordnung ist das Gesetz auf Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen, das der Deutsche Bundestag bereits am 5. Juli dieses Jahres verabschiedet hat.
Im Vorfeld der Bundesratsentscheidung regte sich unterdessen Kritik an dem geplanten Register. Union und FDP lehnen das geplante Vorgehen ab. Zu groß sei die Gefahr, dass diejenigen unter Generalverdacht geraten, die in dem Register aufgenommen würden.
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