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Personal

Sensible Firmendaten nach Hause gemailt

Ein Arbeitnehmer hat Geschäftsunterlagen an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet und dafür die Kündigung kassiert. Das Arbeitsgericht gab dem Unternehmen Recht.

Der Fall: Ein Vertriebsmanager bereitete bereits seinen Jobwechsel zu einem Konkurrenten vor, als er geschäftliche Unterlagen an seine private E-Mail-Adresse verschickte. Nach Angaben seines damaligen Arbeitgebers handelte es sich dabei unter anderem um eine vollständige Kundenliste, Preislisten und Unterlagen über ein Projekt, das ein Kollege von ihm betreute. Als das Unternehmen von den Vertragsverhandlungen und dem Datentransfer erfuhr, reagierte es mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Dagegen klagte der Vertriebsmanager und bekam zunächst Recht. Das beklagte Unternehmen ging dann aber in die Berufung.

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Der Mitarbeiter habe die Geschäftsinteressen seines Arbeitgebers konkret gefährdet, indem er während der Vertragsverhandlungen mit einem Konkurrenten „in ungewöhnlichem Umfang“ betriebliche Informationen an seinen privaten Account sendete. Die Weiterleitung der E-Mails zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber stelle eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dar, urteilte das Gericht. Der Arbeitgeber habe befürchten müssen, dass der ausscheidende Arbeitnehmer Unterlagen „mitnimmt“, die er bei seiner neuen Tätigkeit weiterverwenden möchte.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2017, Az.: 7 Sa 38/17

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