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Serie: Geerbtes Schwarzgeld Teil III

Serie: Geerbtes Schwarzgeld Teil IIISerie: Geerbtes Schwarzgeld Teil III

Erbengemeinschaften müssen ihren Weg durch den Paragrafen-Dschungel ganz genau abstimmen, das verdeutlicht Rechtsanwalt Dr. Guido Holler im dritten Teil der Serie.

Vor allem Anfang der 90er Jahre ist im

Zusammenhang mit der Einführung der Zinsabschlagsteuer in Deutschland

massenhaft Schwarzgeld nach Luxemburg, in die Schweiz und in andere Länder

transportiert worden. Die Erben dieser Vermögen stehen vor massiven rechtlichen Problemen.

Fazit der ersten beiden Teile der Serie: Obwohl sie sich auf erhebliche Nachzahlungen einstellen müssen, versteuern die meisten Erben ihr neues Vermögen. Doch gerade, wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden, gibt es Einiges zu beachten, das zeigt Dr. Guido Holler im dritten und letzten Teil.

Berliner Testament hat Nachteile

Wenn beispielsweise ein Ehepaar mit 2 Kindern gut beraten war, haben sich die Eltern nicht wechselseitig zu Erben eingesetzt. Der Grund: Das so genannte Berliner Testament hat erbschaftsteuerlich erhebliche Nachteile. Beim Tode des überlebenden Ehegatten müssen die Kinder das Vermögen, das zuvor auf diesen übergegangen war, nochmals versteuern. Daher sollten die Kinder zumindest in Höhe der Freibeträge von 400.000 Mark bedacht werden. Ein guter Weg: Wenn die Kinder ebenfalls als Erben eingesetzt werden, bilden sie gemeinsam mit dem überlebenden Elternteil eine Erbengemeinschaft.

Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung

Häufig tendieren Mitglieder einer Erbengemeinschaft angesichts der Nachzahlungen dazu, das Schwarzgeld aufzuteilen und das Finanzamt dabei außen vor zu lassen. Doch mit dieser gemeinschaftlich begangenen Steuerhinterziehung sind erhebliche Gefahren verbunden. Ein Beispiel: Einer der Erben steckt das Schwarzgeld in seinen Betrieb. Später findet eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer wird die Unregelmäßigkeiten schnell aufdecken und unangenehme Fragen stellen. Wer keine vernünftige Erklärung für den Vermögenszuwachs geben kann, muss mit weiteren Ermittlungen des Finanzamts rechnen und mit einem Strafverfahren.

Erpressbare Erben

Dennoch ist dies die harmlosere Form der Entdeckung. Viel schlimmer: Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft können sich unproblematisch gegenseitig erpressen. Wie bereits angesprochen, sieht das Steuerrecht die Möglichkeit vor, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen. Dies geht aber nur so lange, wie die Tat noch nicht entdeckt ist. Wenn es zu Streit innerhalb der Erbengemeinschaft kommt, braucht sich nur einer der Mitglieder dem Finanzamt zu offenbaren und alles fliegt auf. Hier gilt: Wer als erster zum zum Finanzamt geht, bleibt straffrei, da seine Anzeige als Selbstanzeige gewertet wird.

Vorgehen genau abstimmen

Aber auch dann, wenn alle Erben die Nachversteuerung in Kauf nehmen, müssen sie das Vorgehen abstimmen und planen. Besondere Vorsicht ist angezeigt, wenn der Ehegatte nicht Alleinerbe wird (was in den meisten Fällen wie bereits beschrieben sinnvoll ist). Grundsätzlich hat nur derjenige, der die falschen Angaben in der Steuererklärung macht, Steuerhinterziehung begangen, so dass die Erben nach seinem Tod nichts zu befürchten haben. Wenn jedoch wie häufig bei der Einkommensteuer und auch früher bei der Vermögensteuer Eheleute gemeinsam veranlagt werden, kann die Situation anders aussehen. In diesem Fall hat auch der überlebende Ehegatte die Steuererklärung unterschrieben.

Unwissentlich den Finanzbehörden ausgeliefert

Wenn eine Erklärung des Vermögens im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung erfolgt, ist unbedingt darauf zu achten, dass sie mit einer entsprechenden Nacherklärung der Einkünfte und des Vermögens des überlebenden Ehegatten koordiniert wird. Ein häufiger Fall, bei dem besondere Vorsicht geboten ist: Die Eltern setzten nur die Kinder als Erben ein, weil sie durch eine entsprechende Vermögensaufteilung sichergestellt haben, dass der überlebende Ehegatte nicht auf die Erbschaft angewiesen ist. Wenn die Kinder dann das Schwarzgeld bei der Erbschaftssteuer angeben, ohne dass der überlebende Ehegatte gleichzeitig eine Steuernacherklärung abgibt, liefern sie ihn unwissentlich den Finanzbehörden aus.

Zeitbombe Schwarzgeld

Schwarzgeld ist eine Zeitbombe, das lässt sich zusammenfassend sagen. Wenn sie schon nicht zu Lebzeiten des Erblassers zur Zündung kommt, explodiert sie spätestens nach seinem Tod.

Dr. Guido Holler

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Der Autor ist Rechtsexperte und Spezialist für Erb- und Steuerrecht in der Düsseldorfer Kanzlei TIGGES Rechtsanwälte.

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