Vor allem Anfang der 90er Jahre ist im
Zusammenhang mit der Einführung der Zinsabschlagsteuer in Deutschland
massenhaft Schwarzgeld nach Luxemburg, in die Schweiz und in andere Länder
transportiert worden. Die Erben dieser Vermögen stehen vor massiven rechtlichen Problemen.
Die wichtigsten Fragen rund um diesen Themenkomplex beschreibt Rechtsanwalt Dr. Guido
Holler in einer dreiteiligen Serie.
Rechtliche Konsequenzen
Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind zu erwarten, wenn Schwarzgeld
vererbt wird? Immerhin hatte der Erblasser gegen das Gesetz verstoßen, er
hatte Kapitaleinkünfte verschwiegen und nicht versteuert. Da das Strafrecht
höchstpersönlicher Art ist, scheidet eine Bestrafung im Erbfall für den
Erblasser aus naheliegenden Gründen aus. Bei den Erben sind allein aufgrund
der Tatsache, dass sie geerbt haben, strafrechtliche Konsequenzen zunächst
nicht zu befürchten.
Zivilrechtliche Eigentümer
Aber: Zum Zeitpunkt des Erbes übernehmen die Erben die Rechtsposition des
Erblassers. Sie werden zivilrechtliche Eigentümer des Vermögens. Daraus
resultiert eine steuerliche Pflicht: Sie müssen die Erträge zukünftig der
Einkommensteuer unterwerfen. Alles andere wäre strafbar. Werden aber die
Erträge in der Zukunft erklärt, wird das Finanzamt nach der Vergangenheit
fragen. Hinterzogene Steuern können für die letzten 10 Jahre noch
festgesetzt werden.
Hohe Steuernachzahlungen
Von Fall zu Fall können die Steuernachzahlungen so hoch
sein, dass die Erben geneigt sein mögen, das Vermögen weiterhin den
Finanzbehörden zu verschweigen. Damit setzen sie faktisch die
Steuerhinterziehung des Erblassers fort und machen sich selbst strafbar.
Gleiches gilt für die Erbschaftsteuer. Gibt der Erbe die Vermögenswerte
ordnungsgemäß in der Erbschaftsteuererklärung an, wird das Finanzamt sofort
die Frage stellen, ob das Vermögen - insbesondere auch die Erträge - in der
Vergangenheit steuerlich angegeben waren. Was viele Erben nicht wissen: Auch
das Geld, das im Ausland angelegt wurde, ist in Deutschland
erbschaftsteuerpflichtig - unabhängig davon, ob der der Erblasser im Ausland
ansässig war oder nicht.
Goldene Brücke: Selbstanzeige
Diesen Gewissenskonflikt können verantwortungsvolle Erblasser vermeiden,
denn das Steuerstrafrecht baut eine goldene Brücke: die Selbstanzeige beim
Finanzamt. Die Einkünfte und Vermögenswerte können für die Vergangenheit
nacherklärt werden, wenn die Finanzbehörden noch keine Kenntnis von den
Schwarzgeldern hatten. Der Vorteil: Der reuige Steuerpflichtige hat
keinerlei strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten.
Dr. Guido Holler
Wie die Nachzahlung ermittelt und die Strafbarkeit vermieden wird, erklärt
Dr. Guido Holler im zweiten Teil der Serie.
Weitere Artikel zum Thema:
Die Tricks der Steuersünder
Der Autor ist Rechtsexperte und Spezialist für Erb- und Steuerrecht in der Düsseldorfer Kanzlei TIGGES Rechtsanwälte.