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Elster

Sicherheitslücke bei Steuermeldung

Beim Elster-Verfahren zur Meldung von Umsatz- und Lohnsteuer klafft eine Sicherheitslücke. Unbefugte können die Steuerdaten von Betrieben leicht manipulieren, warnt der Branchenverband Bitkom.

Beim Elster-Verfahren zur Meldung von Umsatz- und Lohnsteuer klafft eine Sicherheitslücke. Unbefugte können die Steuerdaten von Betrieben leicht manipulieren, warnt der Bundesverband für Informationswirtschaft und Telekommunikation (Bitkom).

Das Verfahren, das seit 1. Januar des Jahres Pflicht ist, kann Betriebe nach Einschätzung des Branchenverbandes teuer zu stehen kommen. Schwachstelle: Wer die Umsatz- und Lohnsteuer auf elektronischem Weg dem Finanzamt meldet, muss sich im Netz nicht ausweisen, sagt Bitkom-Steuerexpertin Anja Olsok. Jedem sei es daher möglich, Angaben für ein beliebiges Unternehmen zu machen, wenn er dessen Namen und Steuernummer kennt. Beides steht üblicherweise auf Rechnungen.

Böswillige Konkurrenten oder Kunden können mit wenigen Mausklicks überhöhte Umsatz- oder Lohnsteuern melden, gibt Olsok zu bedenken. Da das Finanzamt meist eine Einzugsermächtigung für die Steuervorauszahlung besitzt, besteht die Gefahr, dass Betriebe in Finanznot geraten: "Bis der Fehler festgestellt und der Betrag rück überwiesen ist, kann es gerade für mittelständische Firmen eng werden. "

Zweites Szenario: Umgekehrt sei es möglich, dass Unbefugte die Daten nach unten hin manipulieren, was eine Umsatzsteuer-Nachschau provoziert, sagt Olsok.

Wie der Bitkom mitteilt, werden die Finanzämter die Sicherheitslücke nicht so bald schließen. Voraussichtlich erst ab Anfang nächsten Jahres prüfen die Ämter, ob der Absender eines elektronischen Steuerformulars berechtigt ist, die Umsatz- und Lohnsteuer anzumelden, heißt es. Die Behörden reagieren nach Auffassung des Bitkom zu langsam. Der Verband fordert vom Fiskus, noch in diesem Jahr ein sicheres Verfahren bereitzustellen.

Solange das Elster-Verfahren nicht sicher ist, sollten Betriebe den Finanzämtern die Einzugsermächtigung entziehen und die Steuerschuld überweisen, rät Bitkom-Steuerexpertin Olsok.

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