War das vorher anders? "Nein, denn weder das Einkommensteuer- noch das Umsatzsteuergesetz ordnen eine eigenhändige Unterzeichung der Steueranmeldung an, meint Ulbricht. "Laut Gesetz muss sich nur der Ausfüllende ausweisen. Das gilt für die Voranmeldung auf Papier genau so wie für die elektronische Abgabe".
Den Missbrauch verhindert die neue elektronische Zertifizierung laut Ulbricht somit nur durch die zweifelsfreie Identifikation des Abgebenden.
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