Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Überraschendes Urteil

Sie haften auch für Gefälligkeiten!

Sie haben einen Auftrag. Sie sind ein netter Mensch. Und darum erledigen Sie nebenbei eine Kleinigkeit für den Auftraggeber ohne Bezahlung. Und wenn dabei Mängel auftreten?

Handwerker sollten unentgeltliche Gefälligkeitsarbeiten genauso sorgfältig ausführen wie bezahlte Leistungen – oder aber die Finger von solchen Gefälligkeiten lassen. Das rät die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Abel in München. Der Grund: ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz.

In dem behandelten Fall hatte ein Dachdecker für einen Bauherrn nicht nur die bezahlten Dachdeckerarbeiten erledigt, sondern aus Gefälligkeit und ohne Bezahlung auch den Balkon abgedichtet. Die Abdichtung war mangelhaft, der Bauherr verlangte vom Dachdecker Kostenersatz für die Mängelbeseitigung. Der Dachdecker sah sich nicht in der Haftung, schließlich habe es sich um eine unentgeltliche Arbeit gehandelt.

Das Urteil des OLG: Gefälligkeiten aus Freundschaft, Nachbarschaft oder Kollegialität würden zwar grundsätzlich nicht zur Haftung führen. Im Einzelfall könne jedoch eine vertragliche Bindung vorliegen, wenn sich der Begünstigte erkennbar auf die Zusage verlasse und – wie in diesem Fall – erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen. OLG Koblenz: Beschluss vom 22. Mai 2013, Az. 5 U 384/13


(jw)

 

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Entspannte Mütter, entspannte Kinder: Attraktiv für Frauen mit Familien sind Arbeitgeber dann, wenn sie flexible Arbeitszeiten anbieten.

Ideen sind gefragt

4 Tipps: So werden Betriebe attraktive Arbeitgeber für Mütter

Flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Ferienaktionen: Darauf sollten Betriebe setzen, die Mütter beschäftigen wollen. Doch auch andere Kleinigkeiten machen den Unterschied.

    • Personal
"Ich will mein Geld!" Diese 6 Optionen haben Sie, um Ihr Geld vom Auftraggeber einzufordern. 

Unternehmensfinanzierung

6 Optionen: So schützen Sie sich vor Zahlungsausfall

Sie wollen sich vor zahlungsunwilligen Auftraggebern schützen – und zwar richtig? 6 Optionen gibt es. Welche ist die beste?

    • Unternehmensfinanzierung
Für Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht.

Urteil

Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigungen können im Kleinbetrieb ohne Begründung ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber begründete sie trotzdem – und handelte sich ein Gerichtsverfahren ein.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Geschäftsführer Markus Ruf (re.) und Prokurist Armin Zimmermann wollen ein neues Arbeitszeitmodell einführen und gleichzeitig ihren Umsatz steigern.

Arbeitszeitmodell

Dieser Betrieb will mit 3-Tage-Woche Produktivität erhöhen

Wie kann die Produktivität eines Betriebs steigen, wenn die Mitarbeitenden bei voller Bezahlung nur 30 Stunden arbeiten? Unternehmer Markus Ruf rechnet vor, wie das funktionieren kann.

    • Personal