Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Kredit

Signale von der Hausbank: Droht die Kündigung?

Es ist der Albtraum jedes Handwerkers: Die Hausbank kündigt die Kredite und will Geld sehen. Lesen Sie hier, welche Signale die Bank lange vor der Kündigung aussendet – und wie Sie reagieren können.

von Jörg Wiebking

Signal 1: Banker schlecht erreichbar
Einer, der diese Signale kennt, ist Heiko Nissen von der Handwerkskammer Lübeck. Bevor Nissen in Lübeck Leiter der Betriebsberatung wurde, war er selbst jahrelang im Firmen-kundengeschäft deutscher Banken tätig. Bankberater, die plötzlich schwer zu erreichen sind, sind für Nissen ein offensichtliches Warnsignal.

Signal 2: Neuer Sachbearbeiter
Hinweise biete aber auch die Post von der Bank. „Steht da plötzlich ein anderer Sachbe-arbeiter im Briefkopf oder ist der Absender nur noch allgemein formuliert?“ Das könne ein Zeichen dafür sein, dass sich nun ein Mitarbeiter der Sanierungsabteilung um den Kredit-nehmer kümmert, weil er anders eingestuft wurde.  

Signal 3: Immer neue Informationswünsche
Hellhörig sollten Kreditkunden nach Nissens Einschätzung auch werden, wenn die Bank plötzlich regelmäßig eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sehen wolle, „vielleicht sogar vom Steuerberater abgestempelt“.

Signal 4: Kreditkonditionen
Es gibt auch schwerere Geschütze. Dazu zählen nach Nissens Angaben „überdimensionale Anpassungen der Kreditkonditionen“ und eine Erhöhung des Kontokorrent-Zinses entgegen der Marktzinsentwicklung. „Dahinter verbirgt sich ein Versuch, den Kunden zum Wechsel zu bewegen“, meint Nissen.

Signal 5: Kontoüberziehungen
„Man darf sich nicht wundern, wenn man Verträge nicht einhält und sein Konto unabgestimmt überzieht“, sagt der 43-Jährige. Manche Handwerker dächten wohl, dass die Bank dieses Verhalten nicht bemerke. „Aber die Banken haben die Kreditüberwachung perfektioniert. Beim Sachbearbeiter sind die Arbeitsgeräte regelrecht blockiert, bevor sie nicht die Überziehungen aufgearbeitet haben.“

Signal 6: Darlehensumwandlung
Manche Bedrohung kommt sogar recht freundlich daher. „Vorsicht, wenn die Bank vorschlägt, sich einmal über die hohen Überziehungszinsen Gedanken zu machen und den Kontokorrent in ein langfristiges Darlehen umzuwandeln“, warnt Jörg Hagemann von der Handwerkskammer Hannover. Denn was vordergründig vernünftig wirkt – ein langfristiges Darlehen kostet weniger Geld als ein überzogener kurzfristiger Kredit – kann zu Problemen führen.

„Weiterarbeiten kann das Unternehmen nur, wenn es anschließend einen neuen Konto-korrentkredit bekommt. Dafür muss es aber frische Sicherheiten vorweisen", sagt Hagemann Problematisch wird das, wenn die vorhandenen Sicherheiten das neue Darlehen absichern und für die kurzfristige Finanzierung nichts übrig bleibt.

Signal 7: Neue Sicherheiten
Enger wird der Spielraum für Unternehmer ebenfalls, wenn die Bank neue Sicherheiten verlangt. „Diese Forderungen sind oft völlig überzogen“, berichtet Hagemann. In solchen Fällen empfiehlt er Unternehmern, ihre Immobilien und Maschinen von einer neutralen Stelle selbst bewerten zu lassen. Das stärke zumindest die Verhandlungsposition des Unternehmers.

Signal 8: Überweisungen werden blockiert
Damit ist das Arsenal der Bank aber noch lange nicht erschöpft. Je kritischer sie ihr Kredit-engagement beurteilt, desto massiver werden die Maßnahmen. Nicht gedeckte Über-weisungen werden blockiert, Stundungen oder Zinssenkungen nicht akzeptiert, berichtet Hagemann.

Signal 9: Kreditlinie wird gekürzt
Kürzt die Bank schließlich die Kreditlinie, ist das nach Hagemanns Erfahrung ein letztes und „massives Zeichen“. „Die Bank versucht, eine Kündigung vorzubereiten.“

In dieser Situation hilft nur eines: das Gespräch. „Stures Verhalten des Handwerkers führt immer zu Komplikationen“, warnt Hagemann. „Man sollte lieber nüchtern das Gespräch führen und das eigene Bemühen zeigen, statt eins zum anderen kommen zu lassen.“ Vielleicht verschaffen diese Bemühungen sogar die Zeit, die für einen Bankwechsel notwendig sind. Denn das wird nach einer Kreditkündigung schwierig.

Was Sie noch tun können, wenn die Kreditkündigung auf dem Tisch liegt, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Die Kündigung ist da: Alles zu spät?

Liegt die Kreditkündigung erst auf dem Tisch, bleiben einem Unternehmer nur noch wenig Möglichkeiten. "Wenn die Hausbank einen Kontokorrentkredit kurzfristig fällig stellt, dann war es das meistens", berichtet Günter Waje, auf Bankenrecht spezialisierte Anwalt aus Hannover. Rechtliche Handhabe hätten Kreditnehmer nur selten. "Das sind Grenzfälle, das ist dann etwas für die Juristen."

„Die Verträge sind sehr detailliert abgesichert. Da haben die Banken rechtlich sehr gute Möglichkeiten", bestätigt Heiko Nissen von der Handwerkskammer Lübeck. Wichtige Kündigungsgründe sind nach seinen Erfahrungen „nicht vertragsgemäßes Verhalten", wie zum Beispiel nicht abgesprochene Kontoüberziehungen aber auch falsche Informationen des Unternehmers gegenüber der Bank. Häufig werde zudem eine „veränderte Engagement-Situation auf Grund aktueller betriebswirtschaftlicher Daten" als Kündigungsgrund genannt.

 Chance 1: Bank reagiert überzogen
Chance habe ein Unternehmer nur, wenn die Bank mit ihrer Kündigung drastisch von ihrem früheren Verhalten abweiche: „Die Bank muss aufpassen, wie sie sich vorher verhalten hat", sagt Nissen. Wurden Überziehungen jahrelang geduldet, so könne dies nicht kurzfristig als Kündigungsgrund herhalten. „Aber wenn die Anspruchnahme kontinuierlich klettert, muss der Kunde aufpassen."

 

Chance 2: Kündigungsfrist nutzen
Bei einer einseitigen Kündigung müssen Banken die „Belange des Kunden" berücksichtigen, ein „dehnbarer Begriff", sagt Nissen. Zwar erhalte der Kunde eine Chance, nach einer Alternative zu suchen. Doch die Kündigungsfristen sind kurz: „In der Praxis wird ein Kontokorrentkredit innerhalb von sechs Wochen fällig", berichtet Anwalt Günter Waje. Wer in dieser Zeit eine neue Hausbank suche, müsse alleine schon vier bis sechs Wochen für die Prüfung der Unterlagen durch die neue Bank einplanen.

Chance 3: Verhandeln statt streiten
Prozessieren ist jedoch keine Alternative. „Konfrontation ist meist wenig bekömmlich", warnt Waje. Selbst wenn der Handwerker im Recht ist, bestehe kaum ein Grund zu Optimismus, meint der Betriebsberater Nissen: „Wenn die Bank auch auf die Gefahr eines langjährigen Rechtsstreites hin kündigt, bleibt die Frage, was ein Prozess dem Unternehmer nutzt. Kann er den Rechtsstreit durchhalten?"

Empfehlenswerter als ein Rechtsstreit sei das Gespräch mit der Bank, rät Jörg Hagemann von der Handwerkskammer Hannover. Sinnvoll sei es, einen Berater mitzunehmen, zum Beispiel den Steuerberater. „Das muss aber ein guter sein." Auch ein Berater der Handwerkskammer gehöre dazu und müsse vor dem Gespräch umfassend informiert werden. Wichtig sei es, direkt nach der Kündigung mit allen entsprechenden Unterlagen zur Kammer zu gehen. Dazu zählen alle Kreditverträge, alle Sicherheitenverträge, der gesamte aktuelle Schriftwechsel mit der Bank einschließlich Mahnbriefen. Und natürlich das Kündigungsschreiben.

Chance 4: Bankwechsel frühzeitig vorbereiten
„Die Chance auf einen Bankwechsel sinkt mit der Kündigung dramatisch. Dann ist es vorbei, es gibt fast keine Möglichkeit mehr, zu einer anderen Bank zu wechseln", sagt Jörg Hagemann. Der Betriebsberater der Handwerkskammer Hannover empfiehlt, nicht erst bei der Kündigung zu reagieren.

 „Eine gute Voraussetzung ist es, wenn der Unternehmer ein neues Konto bei anderen Bank schon vor einiger Zeit eingerichtet hat und ein paar Umsätze darüber laufen lässt." Hilfreich seien zudem Beziehungen, zum Beispiel Kontakte über einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.

Natürlich wird die Bank Erkundigungen über den wechselwilligen Unternehmer einholen und seine Sicherheiten prüfen. Nimmt er diese Hürde, dann bleibt noch die Frage, warum er wechseln will. „Die Kultur des 'Nicht schlecht reden' greift hier nicht", berichtet Hagemann. „Der Unternehmer kann durchaus sagen, dass er mit der Entscheidung seiner bisherigen Bank nicht einverstanden ist." Der Kunde solle zwar „Hasstiraden“ vermeiden, „aber Ärgernisse dürfen auf den Tisch“, solange sie sachlich dargestellt werden.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Manager and a woodworker both holding blueprint,looking each other and laughing

Personal

Krank nach Kündigung: Was erschüttert Beweiswert der AU?

Auf die Kündigung folgt eine Krankmeldung: Da können durchaus Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen – vor allem, wenn das Attest bis zum Ende der Kündigungsfrist geht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Für Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht.

Urteil

Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigungen können im Kleinbetrieb ohne Begründung ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber begründete sie trotzdem – und handelte sich ein Gerichtsverfahren ein.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Ein Headhunter ist nicht billig. Umso ärgerlicher, wenn der neue Mitarbeiter gleich wieder kündigt.

Personalsuche

Trotz Kündigung: Arbeitgeber trägt die Headhunter-Kosten

Dürfen Sie als Chef einen neuen Mitarbeiter bei Kündigung zur Rückzahlung einer Vermittlungsprovision verpflichten? Das Bundesarbeitsgericht hat eine klare Antwort.

    • Personal, Personalbeschaffung, Recht, Arbeitsrecht
Nach dem Urlaub im Krankenhaus und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Ist das ein Kündigungsgrund? 

Ohne Krankmeldung im Krankenhaus: Kündigung unwirksam

Eine Arbeitnehmerin wurde – ohne ihren Arbeitgeber zu informieren – mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt. Sie erhielt eine Kündigung. Zu Unrecht.