Mit dem „Bachelor Professional“ will die Bundesregierung eine ergänzende Bezeichnung für den Meister einführen – so sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Doch diese Pläne kommen nicht überall gut an: Der Kulturausschuss des Bundesrates lehnt den Begriff „Bachelor Professional“ entschieden ab. Dafür nennt er zwei Gründe:
- Die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ werde dem Meister nicht gerecht, heißt es in einer Empfehlung des Ländergremiums. Begründung: Der Begriff werde „eher mit fachtheoretischem Wissen verknüpft“, den Meister zeichne aber „berufliche Handlungskompetenz“ aus.
- Außerdem habe ein Gutachten ergeben, dass die Bezeichnung „Bachelor Professional“ verfassungswidrig sei.
Der Bundesratsausschuss hat auch einen Gegenvorschlag unterbreitet: Demnach soll der Meistertitel durch die Bezeichnung „Junior Professional“ ergänzt werden.
Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stößt das auf Unverständnis: „Das käme einer Abwertung der beruflichen Bildung und ihrer Abschlüsse gleich“, kritisiert Generalsekretär Holger Schwannecke. Er fordert, dass sich der Bundestag dem Druck nicht beugen solle. Und dafür liefert er auch Argumente: Der Meister und der akademische Bachelor seien im Deutschen Qualifizierungsrahmen auf einem Niveau eingestuft, so Schwannecke.
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