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Kosten der Kreditbearbeitung erstatten lassen

So bekommen Sie Ihre Gebühren zurück!

Banken und Sparkassen müssen Gebühren für die Kreditbearbeitung erstatten. Einziges Problem: Bankkunden müssen sehr schnell handeln. Sonst verjähren ihre Ansprüche!

Banken und Sparkassen müssen alle innerhalb der letzten zehn Jahre bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Darunter fallen zum Beispiel auch private Immobiliendarlehen und Kredite von Autobanken. Was so einfach klingt, hat allerdings ein paar Haken.

Nur Gebühren per AGB sind unzulässig
Nach Auffassung des BGH dürfen Banken für die Bearbeitung von Krediten nicht automatisch eine Bearbeitungsgebühr kassieren. „Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite unwirksam“, so hatte das Gericht bereits im Mai 2014 entschieden (XI ZR 405/12 sowie XI ZR 170/13). Mit anderen Worten: Falls Ihre Bank die Bearbeitungsgebühren mit Ihnen individuell und konkret ausgehandelt hat, hätten Sie keinen Anspruch auf Erstattung. Das dürfte bei Privatkrediten allerdings eher die Ausnahme sein, sagt Wolfgang Benedikt-Jansen, Fachanwalt für Bankrecht aus Frankenberg.

Schnell handeln: Die Frist läuft!
Allerdings ist in vielen Fällen Eile geboten. Eigentlich verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren. Maßgeblich ist dafür der Zeitpunkt, zu dem die Gebühr bezahlt wurde. Zwei aktuelle Urteile des BGH vom 28. Oktober 2014 (XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) haben nun jedoch ein sehr kleines Zeitfenster eröffnet. Kurzfristig können Sie sogar noch zehn Jahre alte Ansprüche durchsetzen:

  • In 2004 bezahlte Gebühren:
    Für sie gilt eine taggenaue zehnjährige Frist, die demzufolge in 2014 endet. So verjährt eine am 29. November 2004 bezahlte Gebühr am 29. November 2014. Das wäre der Fall, wenn die Bank direkt bei der Auszahlung eines Nettokredits von 100.000 Euro die Gebühr (zum Beispiel 1% = 1000 Euro) einbehält. Anders sehe die Sache aus, wenn die Gebühr zusammen mit den vereinbarten Raten abbezahlt wird, sagt Benedikt-Jansen. „Dann sind nur die Raten verjährt, die vor dem Stichtag der Verjährung gezahlt wurden.“

  • Zwischen 2005 und 2011 bezahlte Gebühren:
    Für sie endet die Verjährung am 31. Dezember 2014.

  • Ab 2012 bezahlte Gebühren:
    Für sie gilt weiterhin die dreijährige Frist. So endet die Verjährung für eine irgendwann in 2012 gezahlte Gebühr am 31.12.2015, für eine in 2013 gezahlte Gebühr am 31.12.2016 usw.
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So fordern Sie Ihr Geld zurück

So fordern Sie Ihr Geld zurück

Im Normalfall sollten Sie Ihren Rückforderungsanspruch erst einmal bei der Bank schriftlich geltend machen. Das Schreiben hat zwei Vorteile, falls die Bank die Erstattung ablehnt:

  • Falls Sie den Rechtsweg beschreiten und sich dort durchsetzen, müsste die Bank auch alle Kosten übernehmen. Haben Sie der Bank vorher keine Chance gelassen, zu bezahlen, könnten Sie auf den Gebühren, Anwalts- und Prozesskosten sitzenbleiben.
  • Außerdem können Sie nach so einer Ablehnung auch den Ombudsmann der jeweiligen Bankengruppe einschalten. Verfahren vor den Ombudsmännern sind für Bankkunden kostenlos. Allerdings gibt es je nach Ombudsstelle unterschiedliche Regelungen, ob der Spruch für die Bank bindend ist.

So verhindern Sie die Verjährung

Wer die Verjährung der bis 2011 gezahlten Gebühren jetzt noch hemmen will, hat allerdings ein Problem: Das Schreiben an die Bank allein hemmt die Verjährung nicht, und bis die Antwort vorliegt, wird die Zeit immer knapper. Ein Ombudsverfahren würde zwar hemmend wirken – aber auch hier müssen Sie erst auf die Antwort der Bank warten.



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Was ist mit Geschäftsdarlehen?

Die Urteile des Bundesgerichtshofs beziehen sich ausschließlich auf Privatkredite. Nicht beschäftigt hat sich der BGH bisher mit Bearbeitungsgebühren für Geschäftskredite. Allerdings haben einige Amts- und Landgerichte Banken und Sparkassen bereits verurteilt, Gebühren für Unternehmensdarlehen zurückzuzahlen (Landgericht Itzehoe, AZ: 7 66/13, noch nicht rechtskräftig; Amtsgericht Nürnberg, AZ: 18 C 3194/13 und Amtsgericht Mönchengladbach, AZ: 4 C 337/13). Die Grundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen in § 307 BGB gelten nach Auffassung dieser Gerichte nicht nur für Privatpersonen, sondern auch zwischen Unternehmen.

 „Wir meinen, dass die Entscheidung des BGHs zu Verbraucherdarlehen auf Firmendarlehen übertragbar ist“, sagt Benedikt-Jansen. Er rät zu schnellem Handeln. Ebenso wie die Stiftung Warentest: Betroffene Unternehmer sollten „sofort Erstattung fordern, die Verjährung stoppen und abwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickelt“, heißt es auf der Website der Verbraucherschützer.

Abwägen, ob sich der Aufwand lohnt
Etwas zurückhaltender fällt die Empfehlung des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) aus: „Betroffene Handwerksbetriebe sollten also prüfen, ob ihre Kredite als Privatkredite oder als Gewerbekredite abgeschlossen wurden und ob die mögliche Erstattung den Verwaltungsaufwand rechtfertigt … Wenn die Bank nicht rechtzeitig oder abschlägig reagiert, sollte unverzüglich der Ombudsmann oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Ob über den Rechtsanwalt dann ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage angestrebt wird, ist auch eine Kostenfrage.“


Weitere Infos zur Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren
Mehr Informationen zum Thema Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren finden Sie im Internet unter anderen hier:

  • Die Stiftung ­Warentest hat unter test.de/kreditgebuehren umfangreiche Infos und ­Musterschreiben auch für ­Geschäftskredite ­zusammengestellt.

  • Wolfgang Benedikt-Jansen, Fachanwalt für Bankrecht, bietet auf seiner Website umfangreiche Handlungsempfehlungen, die auch ein Musterschreiben für Privatkredite mit 7-Tage-Frist und Verzicht auf Einrede der Verjährung enthält: benedikt-jansen.de/48-0-Verjaehrung-Bearbeitungsgebuehr.html
(jw)



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