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Politik und Gesellschaft

EU-Entsenderichtlinie: Verhindern diese Regeln Lohndumping?

In Europa werden viele Arbeitnehmer zum Arbeiten in ein anderes Land entsandt. Die EU will sie nun mit neuen Regeln vor Lohndumping schützen. Das Baugewerbe bezweifelt, dass das gelingen wird.

Faireren Wettbewerb für Unternehmen sowie besseren Schutz entsandter Arbeitnehmer vor Betrug und Ausbeutung – das möchte die Europäische Union erreichen. Das Parlament hat deshalb nun die neue EU-Entsenderichtlinie verabschiedet. Damit müssen entsandte Arbeitnehmer ab Mitte 2020 so entlohnt werden wie einheimische.

Zudem sollen folgende Vergütungsregeln gelten:

  • Arbeitgeber müssen die Kosten für Reise, Verpflegung und Übernachtung der entsandten Arbeitnehmer tragen. Sie dürfen sie nicht mehr vom Lohn abziehen.
  • Entsendungen sind künftig auf 12 Monate beschränkt. Eine weitere Verlängerung um sechs Monate ist möglich. Danach dürfen die entsandten Arbeitnehmer zwar im Gastland bleiben, dann gelten für sie aber alle dortigen arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Auf Kritik stoßen diese Neuregelungen beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). So kritisiert Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa, dass die neuen Regeln in der Praxis nur schwer zu kontrollieren seien. Schon heute sei die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nicht in der Lage, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Künftig müsse die FKS noch weitere Vergütungsbestandteile wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren.

„Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter“, sagte Pakleppa. Er hat allerdings Zweifel, dass dieses Ziel mit der geänderten Entsenderichtlinie erreicht werde. Schließlich seien die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte.

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