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Internet-Recht
So dürfen Sie Google Maps auf Ihrer Homepage verwenden
Viele Unternehmer und Besitzer einer Website fragen sich, ob sie das Kartenmaterial von Google Maps einfach so verwenden dürfen. Die Antwort: Ja, aber nur, wenn Sie folgende Hinweise beachten.
karte_openstreetmap

Generell regelt Google Maps regelt seine Nutzungsbedingungen in den AGBs, die Sie unter maps.google.de einsehen können.
Grundsätzlich muss bei der Verwendung zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden werden, berichtet IT-Recht-Kanzlei. Für Private Nutzer ist es demnach leichter, das Kartenmaterial im Internet einzubinden.
Gewerbliche Nutzer müssen folgendes beachten: Sie dürfen Google Maps nur mit der API verwenden. Das steht für "Application Programming Interface" und ist eine Programmschnittstelle, mit deren Hilfe sich Google Maps relativ leicht in die eigene Homepage integrieren lässt. Der gewerbliche Nutzer muss sich aber zuvor bei dem Anbieter kostenlos registrieren.
Dann bekommt er einen elektronischen Schlüssel, mit dem sich das in die Homepage eingebaute Applet bei Anfragen an den Google Maps Server authentifizieren kann.
Jeder gewerbliche Nutzer muss laut IT-Recht-Kanzlei das Material genau so verwenden, wie es ihm von den Google Maps Servern geliefert wird. Im Klartext: Urheberrechtshinweise, Markenzeichen oder andere eigentumsrechtliche Hinweise müssen beachtet werden.
Nicht gewerblich verwendet werden dürfen fotografische Abbildungen von Google Maps. Denn sie unterliegen einer nicht übertragbaren Lizenz. Auch zu privaten Zwecken dürfen sie weder verändert, kopiert oder veröffentlicht werden.
(ja)