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Einbruchdiebstahl

So kommen Geschädigte an ihr Geld

"Die Schadenmeldung kommt viel zu spät", mußte sich ein Handwerksmeister aus Hamburg von seiner Versicherung vorhalten lassen. Dabei hatte ihm die böse Überraschung einige Tage zuvor schon genug zugesetzt: Nach Feierabend waren Einbrecher in sein Büro eingestiegen und hatten die neue EDV-Anlage mitgehen lassen. Um seine Aufträge trotzdem fristgerecht erfüllen zu können, hatte sich der Handwerker zuerst weniger um die Formalitäten mit der Versicherung als um Ersatz für die Geräte gekümmert - ein Fehler mit Folgen. "Der Versicherungsnehmer hat den Schaden unverzüglich anzuzeigen", heißt es in den Versicherungsbedingungen. Verletzt er diese sogenannte Obliegenheit, kann der Versicherer seine Leistung verweigern.

Chancen auf eine reibungslose Schadenabwicklung haben nur die Versicherungskunden, die sich im Kleingedruckten auskennen. "Zu den Sofortmaßnahmen gehört nach der Schadenmeldung an erster Stelle immer die Reparatur der Einstiegsstelle", erklärt Oskar Hammer von der Württembergischen und Badischen Versicherungs-AG Wüba. Dadurch werde einerseits verhindert, daß sich weitere Langfinger über eine aufgebrochene Tür oder ein ausgehebeltes Fenster Zugang verschaffen. Schritt Nummer Zwei sei das Zusammentragen von Nachweisen über die Schadenhöhe. Das bedeutet: Alle gestohlenen Gegenstände müssen mit ihrem Anschaffungs- beziehungsweise Wiederbeschaffungspreis aufgelistet werden. Dazu verlangt der Versicherer entsprechende Belege. Schwierig wird es immer dann, wenn die Kaufbelege nicht mehr auffindbar sind. Hilfreich können dann Fotos von den Gegenständen oder glaubhafte Zeugenaussagen sein. Nützlich ist daher, möglichst viele Geschäftsunterlagen an sicherer Stelle zusätzlich auszulagern. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Dazu gehört unter anderem die sofortige Sperrung aller abhanden gekommenen Sparbücher und anderer sperrfähiger Urkunden. Wer bei den Angaben zum Schadenverlauf oder zur Schadenhöhe schummelt, geht grundsätzlich nicht nur leer aus, sondern muß sich zudem wegen versuchten Versicherungsbetruges verantworten. Empfehlenswert ist es, sich bereits vor dem Ernstfall optimal zu wappnen: Versicherungspolicen sollten jährlich daraufhin überprüft werden, ob sie noch den Gegebenheiten entsprechen. Bei der Einbruchdiebstahlversicherung, die an Handwerker im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung verkauft wird, ist die Ermittlung einer ausreichenden Versicherungssumme entscheidend. "Wenn zum Beispiel 100.000 Mark versichert waren, aber der Wert des Inventars 200.000 Mark betrug", erläutert Oskar Hammer, "gibt es nur die Hälfte des tatsächlichen Schadens." Wichtig ist auch, der Versicherung sogenannte Gefahrerhöhungen mitzuteilen. Damit sind zum Beispiel Veränderungen am Betrieb oder neue Aktivitäten der Firma gemeint.

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