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Ärztliche Bescheinigungen für den Arbeitgeber

So regeln Handwerker die Sache mit dem Attest

Attest am ersten oder am dritten Krankheitstag? Drei Handwerksmeister verraten, wie sie das handhaben – und warum das so für sie auch finanziell am günstigsten ist.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts schlägt Wellen: Arbeitgeber dürfen problemlos von Mitarbeitern schon vom ersten Krankheitstag an ein Attest verlangen. Damit hat das Gericht zwar nur geltendes Recht bestätigt. Doch viele Arbeitnehmer macht das Urteil nervös.

Auch manche Chefs sind verunsichert: Wie sollen sie sich entscheiden? Wer nicht zum Arzt geht, kommt oft nach einem Tag wieder. Wer zum Arzt geht, könnte gleich ein paar Tage ausfallen.

Wir haben drei Handwerksmeister gefragt, wie sie das regeln.

Marcell Tasler: „Attest am ersten Tag klappt bestens“

Keine Bedenken wegen zu langer Krankschreibungen hat Fliesenlegermeister Marcell Tasler aus Barsinghausen: „Die Ärzte schreiben heute nicht mehr so schnell und so lange krank wie früher“, weiß der Unternehmer.

Hinzu kommt: „Ich habe sehr gute Mitarbeiter, die wirklich fair sind und nicht wegen einer Kleinigkeit zuhause bleiben.“

Also sei es auch kein Problem, dass Tasler ein Attest vom ersten Tag an verlangt. „Wir haben das schon vor dem Urteil so gehandhabt und sind damit bestens gefahren.“

Heizungsbauer Eilers: „Attest am ersten Tag ist am einfachsten“

Auch für Frank Eilers, Heizungsbaumeister aus Hude, bringt das Urteil keine Veränderungen: „Eine Krankmeldung am ersten Tag ist für mich selbstverständlich.“

Der Grund: Als kleines Unternehmen kann sich Eilers Betrieb einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von der Umlagekasse der Krankenkassen erstatten lassen. „Das ist die Umlage U1 und dafür zahlen wir ja auch einen kleinen Betrag.“

Die Erstattung könnte Eilers zwar auch ohne ein Attest beantragen. „Aber so ist das sicherer: Die Krankenkasse kann bei Bedarf einen Nachweis verlangen und mit dem Attest vom ersten Tag an ist das für mich am einfachsten.“

Augenoptiker Schulz: „Attest ab dem dritten Tag genügt“

Augenoptiker Axel-Otto Schulz aus Oldenburg verlangt eine ärztliche Bescheinigung von seinen Mitarbeitern erst ab dem dritten Krankheitstag. „Daran werden wir auch nach dem Urteil nichts ändern.“ Schulz nutzt ebenfalls die Erstattung durch die Krankenkassen und hat damit bis jetzt auch ohne ärztliches Attest gute Erfahrungen gemacht. „Den Kassen genügt es in den ersten Tagen, wenn ich ihnen mitteile, dass der Arbeitnehmer krank war.“

Ein Attest ab dem ersten Tag sei eher problematisch: „Ist ein Mitarbeiter nach einem Krankheitstag wieder fit, dann kommt er wieder zur Arbeit. Mit einem ärztlichen Attest läuft das anders: Da denken viele, sie dürften gar nicht eher wieder arbeiten, auch wenn sie sich schon wieder gesund fühlen. Also bleiben sie die beiden Tage weg.“

Wie handhaben Sie das in Ihrem Betrieb: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

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