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Steuerfalle Kettenschenkung

So sparen Sie Schenkungssteuer

Wird ein teures Geschenk direkt weiter verschenkt, dann kann das Finanzamt vom Empfänger Schenkungssteuer verlangen. Doch das gilt nicht in jedem Fall.

Der Fall: Die Mutter schenkt ihrem Sohn eine Eigentumswohnung. Der Sohn schenkt die Hälfte der Wohung direkt an seine Frau weiter. Das Finanzamt betrachtet das als direktes Geschenk der Mutter an die Schwiegertochter. Dafür soll die Schwiegertochter Schenkungssteuer zahlen. Das sieht auch das Finanzgericht München zunächst so.

Erst der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet zugunsten der Steuerzahler: Entscheidend ist hier das Zivilrecht. In diesem Fall war der Sohn kurzzeitig Eigentümer der Wohnung. Er erhielt die Wohnung notariell beurkundet von seiner Mutter. Direkt im Anschluss übertrug er die Hälfte an seine Frau. Auch wenn beide Schenkungen direkt aufeinander und am selben Tag erfolgten: Die Mutter hatte die Schenkung mit keinen Bedingungen verbunden, der Sohn konnte über sein Geschenk frei verfügen. Und er hatte – wenn auch kurzzeitig – die volle Verfügungsgewalt über das Geschenk. Daher durfte er die Hälfte steuerfrei an seine Frau weitergeben. (Urteil vom 18. Juli 2013, Az. II R 37/11)

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(jw)

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