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Einsatzwagen des Zoll steht vor einer Baustelle.

Inhaltsverzeichnis

Nach dem Zufalls-Prinzip

So wählt der Zoll Betriebe aus

Hatten Sie schon Besuch vom Zoll? Wenn nicht, ist Ihr Betrieb keine Ausnahme. Denn bei der Auswahl der Betriebe hat der Zoll kein System. Aber Prioritäten.

Nach welchem System wählt der Zoll die Betriebe eigentlich aus? „Das ist den regionalen Hauptzollämtern überlassen. Sie haben einen besseren Überblick über die Betriebe vor Ort“, sagt Klaus Salzsieder, Sprecher der Bundesfinanzdirektion West in Köln. Er nennt einige Punkte, die bei der Auswahl eine Rolle spielen:

  • Niedriglohn-Sektor hat Vorrang: Die Hauptzollämter können gezielt Betriebe auswählen, wenn sie einen Verdacht haben. Sie besuchen aber auch Betriebe, bei denen kein Verdacht besteht. Dort werden die üblichen Stichproben genommen.
  • Keine reinen Mindestlohnkontrollen: Die Mindestlohnkontrollen seien nur ein Bruchteil der üblichen Schwarzarbeitskontrollen, gezielte Mindestlohnkontrollen gebe es nicht. „Die Stundenzettel sind das Mindeste, das die Kollegen kontrollieren“, sagt Salzsieder. Ob sie noch mehr Unterlagen verlangen, werde von Fall zu Fall entschieden.
  • Filialisten lohnen sich: „Natürlich ist es einfacher, Filialisten zu kontrollieren: Mit einem Schlag haben wir alle Unterlagen. Das kann sich manchmal lohnen“, sagt Salzsieder. Dennoch werde nicht vorrangig in Betrieben mit mehreren Filialen kontrolliert.
  • Nicht nur einmal: Ob ein Betrieb kontrolliert wird oder nicht, sei „vollkommen dem Zufall überlassen“. Das bedeute auch: Wer vor vier Wochen den Zoll zu Besuch hatte, kann auch dann wieder überprüft werden. Andererseits gebe es auch Betriebe, die noch nie kontrolliert worden sind. „Da steckt kein System dahinter“, betont Salzsieder.

Wie viele Beamten kommen zu Ihnen?

  • Größe des Betriebs entscheidend: Wie viele Zollbeamte zur Überprüfung erscheinen, hängt von der Größe des Betriebs ab. „Wir schauen vorher, wie viele Mitarbeiter wir schicken“, sagt der Sprecher der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Mindestens zwei Beamte kommen immer. Das sei Vorschrift. Aber in einem Unternehmen mit nur 10 Mitarbeitern müssten nicht fünf Zöllner kontrollieren. „Das sollte schon angemessen sein“, meint Salzsieder. Manchmal bleiben die anderen Beamten dann im Auto und warten vor der Tür. Bei den meisten Kontrollen seien drei Einsatzwagen unterwegs.
  • Nicht immer bewaffnet: Nicht bei jedem Einsatz haben die Kontrolleure Waffen dabei. „Das kommt auch auf die Betriebe an, die wir kontrollieren“, weiß der FKS-Sprecher. In Bäckereien, Fleischereien und Friseursalons seien Waffen angebracht, denn dort sind große Schneidewerkzeuge im Einsatz. Und auf den Bau gehe kein Beamter ohne Waffe – aus Erfahrung. In anderen Fällen wird pro Einsatz entschieden.
  • Große Aktionen vier Mal pro Jahr: Bei groß angelegten Kontrollen sucht sich der Zoll einen Schwerpunkt und macht beispielsweise an einem Wochenende in einer Branche eine große Aktion. „Vergangenen Sommer haben wir auf einen Schlag 1800 Eisläden in ganz Deutschland kontrolliert“, berichtet Salzsieder.
  • Jeden Tag im Einsatz: Momentan seien deutschlandweit etwa 6600 Zollbeamte im Einsatz. Sie verteilen sich auf die 43 Hauptzollämter der fünf verschiedenen Bundesfinanzdirektionen im ganzen Land.

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