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Feinstaub

So werden Sie alte Firmenwagen los

Die Pflicht zur Feinstaubplakette zwingt viele Handwerker dazu,sich von alten Firmenwagen zu trennen. Das bringt Steuer- und Haftungsrisiken mit sich.

Welche Risiken beim Verkauf alter Firmenwagen bestehen, hat impulse.de aufgelistet:

Verkauf an Privat:
In diesem Fall besteht eine sogenannte Sachmängelhaftung: Wenn etwa kaputt geht, muss oft der Verkäufer zahlen. Nur wer an ein Unternehmen (Händler oder Kollegen) verkauft, kann dem laut Impulse entgehen.

Privatentnahme und Verkauf:
Wird der Wagen erst ins Privatvermögen übernommen, um es anschließend ohne Sachmängelhaftung zu verkaufen, so kann das zu Ärger führen. Wittern Juristen einen Trick und weisen ihn nach, dann wäre der Haftungsausschluss nichtig.

Privatentnahme:
Wer den Wagen einfach privat weiter nutzt, muss daran denken, dass es sich um eine Privatentnahme handelt. Dadurch steigt der Gewinn um den Buchwert des Autos.

Verschenken:
Den Wagen einfach zu verschenken, lohnt sich steuerlich überhaupt nicht. Der Fiskus will dennoch einen Gewinn in Höhe des Marktwertes des Wagens plus Umsatzsteuer sehen. Informell können Sie sich aber zumindest darauf einigen, dass der Beschenkte später nicht mit Mängeln ankommt.

Verschrotten:
So schließen Sie sicher die Haftung aus, zudem ist die Verschrottung steuerfrei. Allerdings fällt auch eine Verschrottungsgebühr an.

Verkauf an Händler oder Kollegen:
Unter dem Strich bleiben als sichere und wirtschaftliche Lösung nur die Rückgabe an den Händler oder der Verkauf an einen anderen Unternehmer. So kann steuerlich zwar ein Gewinn oder Verlust entstehen, den Sie in der Bilanz berücksichtigen müssen. In beiden Fällen sind Sie jedoch aus der Haftung raus. Größter Nachteil: der niedrige Preis.

(jw)

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