Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Feinstaub

So werden Sie alte Firmenwagen los

Die Pflicht zur Feinstaubplakette zwingt viele Handwerker dazu,sich von alten Firmenwagen zu trennen. Das bringt Steuer- und Haftungsrisiken mit sich.

Welche Risiken beim Verkauf alter Firmenwagen bestehen, hat impulse.de aufgelistet:

Verkauf an Privat:
In diesem Fall besteht eine sogenannte Sachmängelhaftung: Wenn etwa kaputt geht, muss oft der Verkäufer zahlen. Nur wer an ein Unternehmen (Händler oder Kollegen) verkauft, kann dem laut Impulse entgehen.

Privatentnahme und Verkauf:
Wird der Wagen erst ins Privatvermögen übernommen, um es anschließend ohne Sachmängelhaftung zu verkaufen, so kann das zu Ärger führen. Wittern Juristen einen Trick und weisen ihn nach, dann wäre der Haftungsausschluss nichtig.

Privatentnahme:
Wer den Wagen einfach privat weiter nutzt, muss daran denken, dass es sich um eine Privatentnahme handelt. Dadurch steigt der Gewinn um den Buchwert des Autos.

Verschenken:
Den Wagen einfach zu verschenken, lohnt sich steuerlich überhaupt nicht. Der Fiskus will dennoch einen Gewinn in Höhe des Marktwertes des Wagens plus Umsatzsteuer sehen. Informell können Sie sich aber zumindest darauf einigen, dass der Beschenkte später nicht mit Mängeln ankommt.

Verschrotten:
So schließen Sie sicher die Haftung aus, zudem ist die Verschrottung steuerfrei. Allerdings fällt auch eine Verschrottungsgebühr an.

Verkauf an Händler oder Kollegen:
Unter dem Strich bleiben als sichere und wirtschaftliche Lösung nur die Rückgabe an den Händler oder der Verkauf an einen anderen Unternehmer. So kann steuerlich zwar ein Gewinn oder Verlust entstehen, den Sie in der Bilanz berücksichtigen müssen. In beiden Fällen sind Sie jedoch aus der Haftung raus. Größter Nachteil: der niedrige Preis.

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ob das Finanzamt nach der privaten Nutzung beim Verkauf des Firmenwagens doppelt kassieren darf, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Steuern

Unfaire Steuerregelung beim Verkauf des Firmenwagens

Der Verkaufserlös für einen überwiegend privat versteuerten Firmenwagen ist vollständig als Betriebseinnahme steuerpflichtig. Dagegen läuft eine Klage.

    • Steuern

Steuern

Wann bleibt der Firmenwagen steuerfrei?

Als Firmenwagen ein nagelneuer Kastenwagen, privat ein 15 Jahre alter Mercedes? Als Anscheinsbeweis für die private Nutzung ist das nicht genug, entschied ein Finanzgericht.

    • Steuern

Steuern

Wie wird der Verkauf eines privat genutzten Firmenwagens besteuert?

Der Verkaufserlös eines teilweise privat genutzten Firmenwagens ist auch dann voll steuerpflichtig, wenn das Finanzamt die Privatnutzung zuvor als Nutzungsentnahme besteuert hat.

    • Steuern

Steuern

Firmenwagen statt Lohn für minijobbende Freundin?

Kein Gehalt, stattdessen ein SUV als Firmenwagen: Für die minijobbende Freundin dieses Chefs war das ok – aber nicht für das Finanzamt.

    • Steuern, Betriebsausgaben, Fuhrpark