Bundesarbeitsgericht
Soka-Bau: Alte Tarifverträge nicht allgemeinverbindlich
Nicht tarifgebundene Betriebe siegen vor dem Bundesarbeitsgericht: Die Allgemeinverbindlicherklärungen der Jahre 2008, 2010 und 2014 sind unwirksam.
Bundesarbeitsgericht
Nicht tarifgebundene Betriebe siegen vor dem Bundesarbeitsgericht: Die Allgemeinverbindlicherklärungen der Jahre 2008, 2010 und 2014 sind unwirksam.
Beschlossen und verkündet: die Ausbildungsabgabe der Soka-Bau. Das Bundesarbeitsministerium hat die Allgemeinverbindlichkeit des Soka-Bau-Tarifvertrags erklärt.
Das Bundesarbeitsministerium hat die Mindestlöhne für die Gebäudereinigung allgemeinverbindlich erklärt. So entwickeln sie sich von 2021 bis 2023.
Auch Mitarbeiter in nicht tariflich gebundenen Unternehmen in Sachsen-Anhalt haben nun Anspruch auf die vereinbarten Löhne.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Soka-Bau-Tarifverträge 2015 für wirksam erklärt. Welche Folgen hat das?