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Recht

Soka-Bau: Die Ausnahmen der Ausnahme

Ist mein Betrieb sozialkassenpflichtig? Ein Antwortversuch.

Eigentlich sollte jeder Existenzgründer, der irgendwie die Baubranche tangiert, einen riesigen Hinweis mit auf den Weg bekommen. Das Papier könnte so aussehen:

Lieber Bau-Neuling, zwei wichtige Ratschläge:

 

1. Es gibt eine Einrichtung, die Soka-Bau heißt.

2. Falls Du jemals auf die Idee kommen solltest, Mitarbeiter einzustellen, erinnere Dich an Punkt 1 – und schiebe das bloß nicht auf die lange Bank!

Denn: Die größten Probleme mit der Soka-Bau entstehen dann, wenn Betriebe für vier Jahre nachträglich in die Sozialkasse einzahlen sollen. Die Erfahrung zeigt, dass die Sachbearbeiter der Soka-Bau und die zuständigen Arbeitsgerichte ziemlich humorlos sind, wenn es um heftige Nachzahlungen geht (weitere Informationen dazu finden Sie unter den Stichworten „Aufrechnungsverbot“ und "Klageflut").

Der Tarifvertrag nennt 42 Beispiele für Arbeiten

Doch wie kann ein Betrieb, der noch nicht von der Soka-Bau erfasst wurde, herausfinden, ob er sozialkassenpflichtig ist oder nicht? Der Text, der die Sozialkassenpflicht regelt, ist leider nicht sonderlich einfach und nachvollziehbar formuliert: der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).

Folgt man den Abschnitten I bis III, fallen Betriebe, die „gewerbliche Bauten erstellen“ genau so unter den VTV wie Betriebe, die „gewerblich bauliche Leistungen erbringen“. Welche Bauarbeiten gemeint sein können, steht in Abschnitt V, eine Liste zeigt in alphabetischer Reihenfolge 42 Arbeiten – von A wie "Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit" über H wie "Holzschutzarbeiten an Bauteilen" bis zu Z wie "Zimmerarbeiten und Holzbauarbeiten, die im Rahmen des Zimmergewerbes ausgeführt werden".

Doch, Achtung! Diese beispielhafte Aufzählung im VTV sei keinesfalls als abschließende Regelung zu begreifen, warnt die Rechtsanwältin Ingrid Claas . In vielen Fällen würden daher Arbeitsgerichte über die Frage der Zugehörigkeit entscheiden (siehe Klageflut).

Was heißt hier eigentlich überwiegend?

In Abschnitt VI steht, dass Betriebe "grundsätzlich als Ganzes" unter den VTV fallen, wenn "in ihnen die unter den Abschnitten I bis V genannten Leistungen überwiegend erbracht werden". Und das wirft wieder eine Frage auf, die sich der informierte Existenzgründer mit dem neuen Mitarbeiter (und jeder andere Betrieb, der noch nicht von der Soka-Bau erfasst wurde) stellen kann: "Was heißt denn überwiegend?" Bezieht sich der Begriff auf die geleisteten Stunden, auf die Anteile am Umsatz oder am Gewinn oder auf den Unternehmensschwerpunkt?

Ganz klar, es geht um die Stunden, die Arbeitnehmer für bauliche Leistungen eingesetzt wurden. Ein Beispiel: Ein Betrieb beschäftigt fünf Arbeitnehmer ein komplettes Jahr lang, zugrunde liegen also 60 Monate. "Wenn die Mitarbeiter von diesen 60 Monaten insgesamt mehr als die Hälfte baulich arbeiten, gehört das ganze Unternehmen dazu", verdeutlicht Ingrid Claas. 30 Monate und einige Stunden reichten da völlig aus.

Allerdings werde vor den Arbeitsgerichten in Wiesbaden (alte Bundesländer) und Berlin (neue Bundesländer) häufig darüber gestritten, wie bestimmte Mitarbeiter eingesetzt wurden. Claas: "Im Zweifel werden alle Arbeitnehmer eines Betriebes als Zeugen geladen." Die Frage der Richter lautet sinngemäß: „Was haben Sie zwischen 8 und 17 Uhr gemacht?“ Die Frage klingt einfach, aber vor Gericht müssten alle Beteiligten auf Überraschungen gefasst sein, sagt Claas: "Das Thema Zeugenaussagen ist spannend. Es kann passieren, dass ein Arbeiter, der nur den Hof gefegt hat, vor Gericht plötzlich mitteilt, dass er ein Haus alleine gebaut hat."

Einbau von Fenstern eine schlichte Montagearbeit?

Besonders interessant ist der VTV-Abschnitt VII. Hier werden auch die Gewerke aufgeführt, die nicht von der Soka-Bau erfasst werden. Dazu gehören beispielsweise die Glaser und die Parkettleger – und zwar eindeutig. Andere Gewerke aus Abschnitt VII müssen sich mit den Ausnahmen von der Ausnahme herumschlagen. Bei den Tischlern steht beispielsweise: "Soweit nicht Fertigbau-, Dämm-(Isolier-), Trockenbau- und Montagebauarbeiten oder Zimmerarbeiten ausgeführt werden."

Doch ist der Einbau von Fenstern und Türen eine schlichte Montagearbeit, die damit nicht dem Schreinerhandwerk zugeordnet werden sollte? "Ein Tischler verkauft heute zu 50 Prozent Wissen über Tischlereiprodukte. Wer ein hochwertiges Fenster oder eine Tür einbaut, muss sich mit Schalldämmwerten auskennen, mit Klimaklassen, Einbruchschutz, Einbauvorgaben wie der EnEV und vielem mehr. Er muss ein millimetergenaues und häufig kompliziertes Aufmaß nehmen können", verdeutlicht der Justiziar im Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen, Heinz-Josef Kemmerling.

Dass Soka-Bau-Prüfer die Arbeit von Bautischlern anders bewerten, erlebt Kemmerling immer wieder. Woran liegt das? "Deren Sachbearbeiter sind in bautechnischen Angelegenheiten häufig ahnungslos.“"

Es ist im Tischlerhandwerk keine Seltenheit, dass Unternehmen ihren Schwerpunkt komplett umgestellt haben. Zahlreiche kleinere Betriebe, die noch vor zehn Jahren Fenster selbst produziert haben, überlassen das heute dem spezialisierten Kollegen. Eine Folge: Die Mitarbeiter verbringen nach und nach mehr Zeit auf Baustellen als in der Werkstatt. So werden aus Tischlereien vermeintliche Soka-Bau-Betriebe, sagt Kemmerling: "Nur weil sie sich an ökonomische Bedingungen angepasst haben – aber mit dem gleichen Wissen wie zuvor arbeiten."

Nachzahlung mehr als eine Million Euro

Natürlich, ein Existenzgründer, der soeben einen Mitarbeiter eingestellt hat, kann die Beratung der Soka-Bau in Anspruch nehmen. In anderen Fällen bleibt es fraglich, ob diese Idee wirklich eine gute ist. Ganz dumm ist die Anfrage eines Unternehmens aus dem Harz gelaufen. Der Schadstoffsanierer behauptet, dass er sich den VTV genau angesehen hatte und davon ausgegangen war, dass er nicht sozialkassenpflichtig sei. Und das wollte er sich eigentlich nur von der Soka-Bau bestätigen lassen, um weiter an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Heute streitet sich der Unternehmer mit der Soka-Bau um eine Nachzahlung von mehr als einer Million Euro.

In Zweifelsfällen bleibt es also tatsächlich bei dem unbefriedigenden Fazit aus unserem ersten Text : Unabhängige Berater müssen die Einzelfälle abklopfen. „Jeder Fall ist anders gelagert, wir müssen uns immer wieder neu mit jedem Fall befassen“, sagt Kemmerling. Den juristischen und bürokratischen Aufwand, der sich mit der Klärung solcher Fragen verbindet, fasst der Justiziar so zusammen: „Ärgerlich, unsinnig und eigentlich überflüssig.“

Immer noch unzufrieden? Auch der neue Antwortversuch bringt Sie nicht weiter? Dann freuen wir uns über konkrete Fragen , Anmerkungen oder auch Vorschläge für die weitere Berichterstattung!

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