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Starker Tobak

Soka-Bau: Eigentlich nicht für Pleiten zuständig

Der folgende Satz steht im Wirtschaftsteil der Wochenzeitung Die Zeit: "Mit saftigen Beitragsforderungen bringt die Kasse ahnungslose Betriebe in Schwierigkeiten." Gemeint ist die Sozialkasse Bau. Wir waren gespannt, wie die Institution die Zeit-Aussage kommentiert. Die Antwort besteht aus zwei Worten.

Sie lauten: Kein Kommentar. Und das ist schade, denn einige Passagen aus dem Zeit-Artikel lassen sich klar in die Rubrik "Starker Tobak" einordnen. Ein Beispiel: "Eigentlich ist die Soka-Bau nicht für Pleiten, sondern für Sozialleistungen in der Bauwirtschaft zuständig." Und: "Unternehmer aus Nachbarbranchen assoziieren mit dem Kürzel jedoch eher Bedrohung als soziale Wohltaten."

Mehrere tausend Verfahren in Wiesbaden, handwerk.com in der Zeit – lesen Sie Seite 2.

Da steigt kein Mensch durch

"Mehrere tausend Verfahren sind bei den zuständigen Arbeitsgerichten in Wiesbaden und Berlin anhängig, auf Branchendiensten wie handwerk.com finden sich zahlreiche Beiträge von wütenden Betroffenen." Das ist allerdings richtig.

Die Zeit leitet ihren Artikel mit dem Beispiel eines niedersächsischen Tischlermeisters ein, Eckhard Schiele hatte der handwerk.com-Redaktion erstmals im März 2011 einen Leserbrief geschrieben. Und der beginnt so: "Post von der Soka-Bau kam vor fünf Jahren. Was wollen die von mir, das wusste ich wirklich nicht. Laut Soka-Bau war ich beitragspflichtig, das könnte ich auch auf deren Homepage nachlesen. Aber da steigt nun wirklich kein Mensch durch, diese Homepage ist unglaublich schlecht und verwirrend."

Und weiter: "Wer kann eigentlich beantworten, welche Betriebe beitragspflichtig sind und welche nicht? Ich könnte das nicht." Im November 2010 wurde sein Fall vor dem Landgericht verhandelt, die Soka-Bau bekam recht. Schiele: "Selbst der Richter hat durchblicken lassen, dass er in diesem Fall mit den Gesetzen nicht einverstanden sei, aber das nicht sagen dürfe, weil er dann für befangen erklärt würde.“

Nächste Seite: Die Soka-Bau gerät zunehmend in fremdes Territorium

Fenstermontage als Verhängnis

Was ist eigentlich ein Bauunternehmen? Dass diese Frage immer schwieriger zu beantworten ist, konstatiert auch die Zeit. Oft könnten nur Experten beurteilen, ob eine Firma Soka-pflichtig ist. Die Grenzen zwischen Handwerk und Bauhandwerker seien "nicht mehr so klar gezogen, wie es früher einmal war". Daher gerate die Soka-Bau zunehmend in fremdes Territorium.

"42 Kategorien wie 'Bohrarbeiten' oder 'Fertigbauarbeiten' sind im Tarifvertrag aufgelistet", schreibt Die Zeit. Wirklich trennscharf sei das aber nicht. Das Blatt zitiert den Anwalt Georg Groth, der jährlich mehr als hundert Betriebe gegenüber der Sozialkasse vertritt: "Leitplanken verschrauben oder Gerüste aufbauen – das alles kann Soka-pflichtig sein."

Über Eckhard Schiele schreibt die Wochenzeitung: Seit dem ersten Juni ist er "offiziell insolvent". Wie berichtet hatte die Soka-Bau ihm zunächst attestiert, dass er nicht sozialkassenpflichtig sei, diese Feststellung später aber negiert. Die Zeit weiter: "Schiele wurden letztlich Fenstermontagen zum Verhängnis." Dieser Arbeit sei er bereits sein ganzes Tischlerleben lang nachgegangen. Im Nachhinein ein Fehler, ließe sich hinzufügen. Allerdings ein seltsamer Fehler.

Das Ende des Soka-Systems in seiner heutigen Form? Lesen Sie Seite 4.

Abschottungregelung für Innungstischler

Aus Branchenkreisen sei zu hören, schreibt Die Zeit, dass "die Verbände der Bauwirtschaft mit einigen Nachbarsektoren inzwischen Ausnahmevereinbarungen getroffen haben oder über solche verhandeln". Welche Nachbarsektoren sind gemeint? Welche Vereinbarungen wurden getroffen?

Die Antwort der Soka-Bau auf unsere Fragen: "Die Bau-Tarifverträge und deren Allgemeinverbindlichkeit, die Grundlage auch für die Aufgaben von SOKA-BAU sind, enthalten seit jeher Abgrenzungsmerkmale zu anderen Branchen."

Gut, vielleicht ist eine Diskussion auch nicht nötig. Laut Zeit wird die Problematik mittlerweile vor Gericht verhandelt: "Gibt das Verwaltungsgericht Berlin der Klage einer örtlichen Bauvereinigung statt, könnte das schließlich das Aus für die allgemein verbindliche Gültigkeit des Bautarifs bedeuten." Der Anwalt Georg Groth sagt: "Das Soka-System in seiner heutigen Form wäre dann wohl am Ende."

Branchenkreise. Damit könnte beispielsweise die Tischlerszene gemeint sein, deren Innungsverbände sollen eine Abschottungsregelung für Ihre Mitgliedsbetriebe gefunden haben. Für Eckhard Schiele kommt diese Nachricht zu spät.

Fortsetzung folgt.

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(sfk)

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