55 Euro monatlich – so hoch war der Grundbeitrag, den Soloselbstständige im Dachdeckerhandwerk bislang an die Soka-Dach zahlen mussten. Jetzt hat die Sozialkasse angekündigt, dass sie die Beiträge zurückerstatten will. Davon profitieren Soloselbstständige.
Die mussten laut Tarifvertrag seit Juli 2015 den Mindestbeitrag zahlen. Damit wurden sie zur Finanzierung der überbetrieblichen Ausbildung herangezogen, die zuvor allein die Arbeitgeber finanziert hatten. Bundesweit gibt es laut Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks rund 2.000 Betriebe, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Insgesamt sind es 14.357 Dachdeckerbetriebe, die bei den tariflichen Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks verzeichnet sind.
Mit der Rückzahlung der Mindestbeiträge hat die Soka-Dach bereits begonnen. Eine Beantragung durch die betroffenen Betriebe sei nicht notwendig. Ziel sei es, die Beiträge schnellstmöglich zurückzuerstatten. Allerdings könne sich der Prozess nach Aussagen der Sozialkasse über mehrere Wochen hinziehen.
Die Rückerstattung begründet die Soka-Dach mit einem Beschluss der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks. Die Soka-Bau hatte bereits im August 2017 angekündigt, die Mindestbeiträge zum Berufsbildungsverfahren zurückzuerstatten. Grund für diese Entscheidung war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Das hatte entschieden, dass Soloselbstständige keine Arbeitnehmer sind.
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