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Sonnenschutz-Richtlinie im Schatten

Sonnenschutz-Richtlinie im Schatten

Gute Nachrichten aus Brüssel: Die „Sonnenschutz-Richtlinie“ ist vom Tisch. Die EU-Kommission will den Bereich der natürlichen optischen Strahlung in ihrem Entwurf streichen.

Gute Nachrichten aus Brüssel: Die Sonnenschutz-Richtlinie ist vom Tisch. Die EU-Kommission will den Bereich der natürlichen optischen Strahlung in ihrem Entwurf streichen.

Die Kommission hat eingesehen, dass der Widerstand zu groß ist. Die Schutzvorschriften sind schlicht nicht durchsetzbar, sagt Felix Pakleppa, Abteilungsleiter Sozialpolitik des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Der Entwurf der Richtlinie zur optischen Strahlung scherzhaft auch Sonnencreme-Richtlinie genannt hatte vor allem im Baugewerbe für Unmut gesorgt. Arbeiten im Freien wären nur mit einem erheblichen bürokratischen und praktischen Mehraufwand möglich gewesen. Unsere Lobbyarbeit hat sich ausgezahlt, freut sich Pakleppa.

Dass sich der Entwurf jetzt nur noch mit der künstlichen optischen Strahlung beschäftigen wird, ist noch nicht offiziell verabschiedet worden. Doch selbst wenn Brüssel wieder einen Rückzieher machen würde: Die EU-Kommission hatte bereits Anfang September beschlossen, dass die Mitgliedsländer selbst entscheiden können, ob sie die Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern vor der Sonneneinstrahlung umsetzen. Und das hatte schon das Wirtschaftsministerium der alten Bundesregierung nicht für notwendig gehalten. Pakleppa: Damit wird sich keiner mehr lächerlich machen.

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