Foto: PhotographyByMK - Fotolia.com
babys und kinder kosten geld

Urteil

Später Lohn: Haftet Arbeitgeber für Lücke beim Elterngeld?

Die Höhe des Elterngelds hängt von den elterlichen Einkünften vor der Geburt ab. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät zahlt?

Der Fall: Ein Arbeitgeber zahlt einer schwangeren Mitarbeiterin den Lohn für die Monate Oktober, November und Dezember 2017 erst im März 2018. Bei der Berechnung des Elterngeldes wurden diese Monate deshalb mit 0 Euro angesetzt.

Elternzeit: Arbeitgeber dürfen Urlaubsanspruch kürzen

Während der Elternzeit erwirbt ein Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub. Wann er gekürzt werden kann, klärte jetzt das Bundesarbeitsgericht.
Artikel lesen

Denn laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden monatliche Lohnzahlungen, die mehr als drei Wochen nach Ablauf eines Kalenderjahres eingehen, nicht berücksichtigt. Statt monatlich 420,25 Euro erhält die Frau deshalb nur 348,80 Euro Elterngeld. Sie verklagt ihren Arbeitgeber auf Erstattung der entstandenen Differenz.

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entscheidet zu Gunsten der Mutter. Der Arbeitgeber schulde der Frau Schadensersatz, denn er habe sich mit der Lohnzahlung im Verzug befunden und somit schuldhaft gehandelt.

Laut LAG war die Mitarbeiterin allerdings nicht ganz unschuldig an der verspäteten Zahlung. Sie hatte Anfang Januar 2018 – also vor Ablauf der Frist – einen Vergleich bezüglich der Lohnnachzahlung mit ihrem Chef geschlossen.

Das Gericht sah beim Arbeitgeber aber eine deutliche höhere Schuld. Er muss seiner Mitarbeiterin deshalb 70 Prozent des entgangenen Elterngeldes zahlen, so das Urteil. Zudem muss der Arbeitgeber der Frau rund 340 Euro an Steuerberatungskosten erstatten. Laut Gericht habe sie die zahlen müssen, um herauszufinden, welcher auf den Ersatzanspruch anrechenbare Steuervorteil sich aus der verspäteten Elterngeldzahlung ergab.

Der Fall ist zur Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 2020, Az. 12 Sa 716/19

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht / Baurecht / Datenschutzrecht* verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter Jetzt anmelden!

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/so-organisieren-handwerksbetriebe-die-elternzeit-von-mitarbeitern[/embed]

Ein Betrieb, drei Väter, alle in Elternzeit

Monteure oder junge Väter aus der Werkstatt in Elternzeit? In diesem Handwerksbetrieb ist das selbstverständlich. Das Team hat dafür gemeinsam verschiedene Modelle entwickelt. Wie das in der Praxis funktioniert, erklären die Chefin und ein Vater.
Artikel lesen

Ab wann gilt der Kündigungsschutz für Schwangere?

Darf ein Arbeitgeber einer schwangeren Frau kündigen, bevor sie ihre Arbeitsstelle angetreten hat? Darüber musste das Bundesarbeitsgericht entscheiden.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Zwei Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen? Für die meisten Eltern wird das beim Basiselterngeld künftig nicht mehr möglich sein.

Personal

Elterngeld: Was sich ab 1. April 2024 ändert

Die Änderungen beim Elterngeld treffen nicht nur Spitzenverdiener. Diese Neuerung sollten alle Eltern kennen, die parallel in Elternzeit gehen wollen.

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Geplant: Für das Elterngeld soll es eine neue Einkommensgrenze geben. Paare mit Einkommen ab 150.000 Euro pro Jahr würden dann leer ausgehen. Bisher liegt die Grenze noch bei 300.000 Euro.

1-Klick-Umfrage

Umfrage: Schluss mit Elterngeld für Gutverdiener?

Die Bundesregierung will bei gut verdienenden Paaren das Elterngeld streichen. Die Grenze soll bei 150.000 Euro zu versteuerndes Familieneinkommen liegen. Was sagen Sie dazu?

    • Politik und Gesellschaft
Neue Erstbescheinigung? Da kann es für Arbeitgeber lohnen, bei Krankschreibungen genau hinzusehen.

Lohnfortzahlung

Kettenkrankschreibung: Wie lange müssen Arbeitgeber zahlen?

Eine Mitarbeiterin verlangt länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Aus diesem Grund kommt sie mit dieser Forderung nicht durch.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Ab 1. Juli greift die Pflegereform: Insbesondere für Mitarbeitende ohne Kinder wird der Beitrag deutlich teurer.

Personal

Sozialversicherung: Diese Beiträge gelten 2023 für Arbeitgeber

In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Arbeitgeber je die Hälfte des Beitrags. Anders sieht es seit dem 1. Juli in der Pflegeversicherung aus.

    • Personal