schenkung-vergleich.jpeg
Foto: Karramba Production - stock.adobe.com
Auch wenn die Schenkung schon viele Jahre zurückliegt: Das Finanzamt muss den Steuerbescheid rückwirkend ändern.

Steuern

Spätere Streitkosten über Schenkung sind absetzbar

Schenkungen der Eltern führen nach deren Tod zum Streit unter Erben? Spätere Ausgleichszahlungen können dann rückwirkend die Schenkungsteuer senken.

Der Fall: Zwei Brüder führen nach dem Tod der Mutter einen Rechtstreit über den Nachlass. Der Anlass für den Streit: Die Eltern hatten ihre Söhne im Testament als Nacherben nach dem zuletzt versterbenden Elternteil eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters schenkte jedoch die Mutter einem der Söhne ein Grundstück aus jenem Vermögen, das die Brüder später gemeinsam erben sollten. Die Brüder einigen sich auf einen Vergleich, bei dem der eine dem anderen zur Abgeltung sämtlicher gegenseitiger Ansprüche eine Zahlung leistet.

Diesen Betrag will der zahlende Bruder darauf rückwirkend als Kosten zur Senkung der Schenkungssteuer geltend machen, die er elf Jahre zuvor für die Schenkung gezahlt hatte. Das Finanzamt lehnt ab.

Das Urteil: Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes dienten die Zahlungen der Abwendung von Herausgabeansprüchen von Erben oder Nacherben. Solche Kosten, die dazu dienen, das Geschenkte zu sichern, müsse das Finanzamt rückwirkend steuermindernd berücksichtigen und den Schenkungssteuerbescheid entsprechend ändern. (Urteil vom 06. Mai 2021, Az. II R 24/19)

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Betriebsnachfolge: Schenkung oder Versorgungsleistung?

Sollte die Betriebsübergabe als Schenkung erfolgen oder gegen Versorgungsleistungen? Das hängt davon ab, wie Übergeber und Betrieb finanziell dastehen.
Artikel lesen

5 Steuerfehler, die Sie bei der Betriebsnachfolge vermeiden sollten!

Betriebsnachfolge und Steuern – bei der Übergabe schlägt die Stunde des Finanzamtes. Denn auch kleine Fehler können zu satten Steuerforderungen führen. So vermeiden Sie die 5 häufigsten Schnitzer bei der Übergabe.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
kurzarbeit-steuer.jpeg

Corona

Nachfolge: Kurzarbeit belastet Schenkungssteuer nicht

Kurzarbeit soll keine Auswirkungen auf die Schenkungssteuer auf Betriebsvermögen haben. Bilanzierende Betriebe müssen allerdings einen Nachweis erbringen.

    • Corona, Steuern

Steuern

Betriebsnachfolge: Schenkung oder Versorgungsleistung?

Sollte die Betriebsübergabe als Schenkung erfolgen oder gegen Versorgungsleistungen? Das hängt davon ab, wie Übergeber und Betrieb finanziell dastehen.

    • Steuern
AdobeStock_332600084-web.jpeg

Politik und Gesellschaft

Kinderkrankengeld: Das soll 2021 wegen Corona gelten

Rückwirkend zum 5. Januar soll das Kinderkrankengeld ausgeweitet werden. Anspruch auf die Leistung sollen aber nicht alle berufstätigen Eltern haben.

    • Politik und Gesellschaft
immobilie-schenkung-verkauf.jpeg

Steuern

Schneller Verkauf nach der Schenkung ist legal

Spekulationsfrist ausgetrickst: Wer eine Immobilie kurz vor dem Verkauf den Kindern schenkt, kann ganz legal Steuern sparen.

    • Steuern