Der Fall: Zwei Brüder führen nach dem Tod der Mutter einen Rechtstreit über den Nachlass. Der Anlass für den Streit: Die Eltern hatten ihre Söhne im Testament als Nacherben nach dem zuletzt versterbenden Elternteil eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters schenkte jedoch die Mutter einem der Söhne ein Grundstück aus jenem Vermögen, das die Brüder später gemeinsam erben sollten. Die Brüder einigen sich auf einen Vergleich, bei dem der eine dem anderen zur Abgeltung sämtlicher gegenseitiger Ansprüche eine Zahlung leistet.
Diesen Betrag will der zahlende Bruder darauf rückwirkend als Kosten zur Senkung der Schenkungssteuer geltend machen, die er elf Jahre zuvor für die Schenkung gezahlt hatte. Das Finanzamt lehnt ab.
Das Urteil: Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes dienten die Zahlungen der Abwendung von Herausgabeansprüchen von Erben oder Nacherben. Solche Kosten, die dazu dienen, das Geschenkte zu sichern, müsse das Finanzamt rückwirkend steuermindernd berücksichtigen und den Schenkungssteuerbescheid entsprechend ändern. (Urteil vom 06. Mai 2021, Az. II R 24/19)
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