Ein Thema vereint in den letzten Monaten Unternehmer sämtlicher Branchen. Die Rede ist von den Plänen der Bundesregierung, wonach vom Jahr 2001 an auch Einzelunternehmer zur Körperschaftsteuer "optieren" zu können. Wird das Vorhaben in die Tat umgesetzt, dann kann sich auch ein Einzelunternehmer vom Jahr 2001 an ohne die zivilrechtliche Gründung einer GmbH steuerlich wie eine GmbH präsentieren.
Der Vorteil: Wer die Steuerregeln der GmbH wählt, bekommt künftig ein Gehalt, kann Tantiemen beziehen und kann mit Pensionszusagen seine Altersvorsorge ankurbeln. Man spart hierbei vor allem Gewerbesteuer. Wird der erwirtschaftete Gewinn nicht ausgeschüttet, beträgt die Steuerlast mal 25 Prozent. Ein Nachteil ergibt sich jedoch, wenn man seinen Gewinn für private Zwecke verwenden möchte. In diesem Fall ist die Hälfte des Gewinns zu versteuern.
Allerdings wäre es müßig, jetzt schon zu spekulieren, ob eine Option günstig wäre oder nicht. Schalten Sie Ihren Steuerberater erst dann ein, wenn diese Vorschrift auch wirklich als Gesetz verabschiedet wurde. Sie sparen sich dadurch eine Menge Nerven und vor allem überflüssige Honorare.