Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Tipps

Spielregeln für das Miteinander

Betriebe, die eine Handwerkskooperation bilden wollen, müssen vieles bedenken. Zwölf Spielregeln erleichtern eine erfolgreiche Kooperationsanbahnung.

Betriebe, die eine Handwerkskooperation bilden wollen, müssen vieles bedenken. Wissenschaftliche Regeln, was alles dazugehört, bestehen nicht. Praktische Erfahrungen zeigen indes, dass es zumindest zwölf gute Tipps für eine erfolgreiche Kooperationsanbahnung gibt:

1. Kundenorientierte Angebote entwickeln:

"Raus aus der Vergleichbarkeit, rein in höhere Wertschöpfungsgefilde", empfiehlt Unternehmensberater Uwe Otto. Eine Kooperation müsse eines neues Produkt herstellen, eine neue Dienstleistung erbringen oder eine Kombination aus beidem.

2. Passende Partner suchen:

Wer eine Kooperationsidee entwickelt hat, muss sich nach geeigneten Partnern umsehen. An die Partner sind allerdings hohe Anforderungen zu stellen: "Pure fachliche Qualifizierung reicht nicht", ist sich Alexander Frevel sicher. "Alle Betriebe müssen - intern und extern - einen hohen Standard von Dienstleistungsmentalität entwickeln", meint der frühere Prokurist der Hamburger Facility Management AG.

3. Eine gemeinsame Vertrauensbasis schaffen:

"Solange kein Vertrauen herrscht, nutzen Konzepte und Verträge gar nichts", sagt Heinrich Schraad, selbst in einer Metallbau-Kooperation aktiv. "Vertrauen in Leistungsfähigkeit, Zielorientierung und Loyalität brauchen Zeit und Erprobung", meint Frevel.

4. Individuelle Vorstellungen abgleichen:

Oft gehen die Vorstellungen über Zweck und Management einer Kooperation auseinander. Nach Frevels Einschätzung könnnen Außenstehende, etwa Berater der Kammern und Innungen, eine Zeit lang als Moderatoren wirken, um die Diskussion zu versachlichen.

5. Kooperationsziele präzise formulieren:

Nach den ersten Gesprächen sollten sich die Partner über die Ziele der Kooperation im Klaren sein und diese schriftlich dokumentieren.

6. Teamfähigkeit und Kompromissbereitschaft testen:

Ob die neuen Partner wirklich miteinander können, muss sich in der Praxis beweisen. Dietmar Rokahr, Leiter der Betriebsberatung der Handwerkskammer Hannover, rät Kooperationen deshalb zu Probeläufen vor dem Ernstfall.

7. Aufgaben und Kompetenzen eindeutig verteilen:

Nicht alle Partner sind gleichermaßen bereit, sich in einer Kooperation einzubringen. "Es reicht nicht aus, sich als stiller Partner zu beteiligen und die anderen machen zu lassen", warnt der Karlsruher Wissenschaftler Ewald Heinen.

8. Vorteile für alle Beteiligten sicherstellen:

Nach Frevels Ansicht "gilt das Gewinner-Gewinner-Prinzip: Jeder muss einen Nutzen haben". Wo das nicht gegeben ist, stehen laut Otto Kurskorrekturen an.

9. Kooperations- und Rechtsform wählen:

Die Wahl der Kooperationsform hängt vom Ziel ab. Wer nur auf Zeit zusammenarbeiten will, kann mit einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) gut bedient sein, für dauerhaft angelegte Kooperationen bietet es sich hingegen an, ein neues, eigenständiges Unternehmen zu bilden.

10. Rechte und Pflichten aller Beteiligten festlegen:

Kooperationspartner sollten schon in der Gründungsphase Rechte und Pflichten festlegen und dürfen auch heikle Themen nicht ausklammern.

11. Kosten- und Ergebnisverteilung festlegen:

Ohne Vorfinanzierung lässt sich kaum etwas bewegen. Die Partner sollten nach Ansicht aller Fachleute nicht nur über die Gewinnbeteiligung sprechen, sondern auch über die Kostenverteilung.

12. Ausreichende Kapazitäten vorhalten:

Wer neue Aufträge schnell und kundenorientiert bewältigen will, muss dafür Kapazitäten freihalten. Kammerberater Rokahr hält es für ein absolutes Muss, dass Kooperationsbetriebe auch kurzfristig Kapazitäten bereitstellen. Nur wer dazu bereit sei, könne langfristig von einer Kooperation profitieren.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Mitarbeiterboni: Handelt es sich um eine betriebliche Übung, dann sind Rückstellungen ohne schriftliche Verpflichtung zulässig.

Steuern

So bilden Sie Rückstellungen für Mitarbeiterboni

Sie wollen Mitarbeitenden nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr Boni zahlen? Eine gewinnmindernde Rückstellung können Sie ohne schriftliche Verpflichtung bilden.

    • Steuern

Teamfotos

„Gesichter auf der Website schaffen Vertrauen“

Sie zeigen die menschliche Seite des Unternehmens und erleichtern den ersten Kontakt. Aber es gibt noch mehr Gründe, warum dieser Betrieb Teamfotos auf seiner Website zeigt.

    • Marketing und Werbung
Kontingent verdoppelt: Mit der Westbalkan-Regelung können künftig bis zu 50.000 Arbeitskräfte pro Jahr nach Deutschland kommen.

Politik und Gesellschaft

Das ändert sich bei der Westbalkan-Regelung

Das Baugewerbe atmet auf: Die Einsatzmöglichkeit für Arbeitskräfte aus dem Westbalkan wird unbefristet verlängert. Damit geht noch eine andere Erleichterung einher.

    • Politik und Gesellschaft, Recht, Arbeitsrecht
 Tamina Beckerat

Personal

Serie: Toller Chef, zufriedenes Team

Die Fortsetzung der Serie: In Kurzinterviews verraten Unternehmer ihre Rezepte erfolgreicher Personalführung. Teil 8: Warum dieser Betrieb keine Stellen ausschreiben muss.

    • Personal